29.04.2020

EU-Vertragsverletzung durch Polen

Kommission entscheidet sich zu handeln

Die heutige Entscheidung der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einzuleiten, kommentieren Katarina Barley, EP-Vizepräsidentin und Mitglied des Innenausschuss sowie Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:

Katarina Barley:"Die Entscheidung der Europäischen Kommission war überfällig, ein erneutes Verfahren gegen Polen wegen Verletzung der EU Verträge einzuleiten. Die zweimonatige Frist zur Stellungnahme für die polnische Regierung ist allerdings viel zu lange. Die Kommission sollte sofort eine einstweilige Anordnung beim EuGH auf Aussetzung des Gesetzes beantragen. Das Maulkorbgesetz für Richter fügt der Unabhängigkeit der Gerichte in Polen jeden Tag, an dem es weiter in Kraft ist, großen Schaden zu. Gemeinsam mit vielen anderen mahne ich die Kommission bereits seit Anfang des Jahres zum Handeln".

"Gerade in Ungarn und Polen geraten europäische Werte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer mehr unter Druck. Als Hüterin der Verträge kann nur die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Ich würde mir ein entschiedeneres Handeln der Kommission wünschen. Der konstante politische Druck aus dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft muss aufrecht erhalten werden."

"Neben juristischen Mitteln brauchen wir künftig bessere finanzielle Sanktionsmöglichkeiten. Der neue EU Haushalt entscheidet darüber, ob Europa gestärkt aus der Corona Krise kommt, als Wirtschaftsgemeinschaft aber auch als Wertegemeinschaft. Die Mitgliedsstaaten müssen bei der Verteilung von europäischen Geldern endlich der schon lange vom Parlament geforderten Rechtsstaatsklausel zustimmen. Es ist nicht vertretbar, dass Regierungen einerseits europäische Werte mit Füßen treten und andererseits die Zustimmung ihrer Wähler mit europäischem Geld erkaufen. Es ist denkbar, zivilgesellschaftliche Organisationen direkt mit europäischen Mitteln zu stärken."

Tiemo Wölken:Das bereits im Februar in Kraft getretene politische Justizgesetz untergräbt die richterliche Unabhängigkeit polnischer Richterinnen und Richter und ist mit dem EU-Recht unvereinbar. Zudem hindert das neue Gesetz polnische Gerichte daran, bestimmte Bestimmungen des EU-Rechts zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz direkt anzuwenden und dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern ist ein Grundpfeiler einer unabhängigen und unparteiischen Justiz und unabdingbar.“