Seit Juli 2019 ist unsere Abgeordnete Katarina Barley eine der vierzehn Vizepräsidentinnen.
Die Aufgaben des Parlamentspräsidenten sind in Art. 20 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments geregelt. Der Präsident des Europäischen Parlaments leitet die Aktivitäten des Europäischen Parlaments. Dazu gehört die Leitung der Sitzungen des Parlaments, das Unterzeichnen von EU-Rechtsakten (zusammen mit dem Vorzitzenden des Rates der EU) und das Vertreten des Parlament bei Gipfeltreffen des Europäischen Rates. In seiner Arbeit wird der Präsident durch das Präsidium unterstützt. Diese Quästoren haben eine beratende Funktion. Sie sind mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut, die die Abgeordneten des Parlaments direkt betreffen.
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