Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments werden entscheidende Weichen für die Bürgerinnen und Bürger in Europa gestellt. Die Abgeordneten befassen sich dort mit Regelungen des Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrechts. 
 

Dies ist zunächst sehr abstrakt. Jedoch sind gesetzliche Regelungen stets das Produkt gesellschaftspolitischer Werte und Vorstellungen, womit Politik praktisch wird.

Zu den Zuständigkeiten des Rechtsausschusses gehören beispielsweise auch das Thema „Parlamentarische Immunität der Abgeordneten“ bzw. ihre Aufhebung. Der Rechtsausschuss ist ferner juristischer Berater des Parlaments, wenn es um die Prüfung von Fragen geht, die das Parlament als Institution betreffen.

Ein aktuelles Thema in dieser Legislaturperiode ist das Thema Urheberrecht. Das Internet stellt den Gesetzgeber vor neue grenzüberschreitende Herausforderungen, die in einer globalisierten und digitalisierten Welt nicht mehr auf Ebene der Nationalstaaten zu bewältigen sind. Es ist ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen notwendig, um die Voraussetzungen für gerechte Lösungen zu schaffen.