05.11.2020

"Finanzielle Folgen bei Verstößen“

EU-Parlament und Mitgliedsländer einigen sich auf Rechtsstaatsschutz

Vertreterinnen und Vertreter von EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament haben sich heute auf Regeln zum Schutz des EU-Haushaltes bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geeinigt.

Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten und stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss:

"Wenn die EU-Kommission in Zukunft ein Rechtsstaatsdefizit feststellt, dann tickt die Uhr. Endlose Verzögerungstaktiken und Blockaden wie beim Artikel-7-Verfahren kann es dann nicht mehr geben. Dass die Parlamentsunterhändlerinnen und -unterhändler klare zeitliche Fristen durchsetzen konnten, die der Rat nicht einfach reißen kann, ist ein Erfolg. Es zahlt sich aus, dass wir deutschen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus Ungarn, Polen und Skandinavien hartnäckig geblieben sind.

Klar ist: Dieser Vorschlag ist ein Kompromiss. Nicht alle unsere Forderungen, wie etwa diejenige nach der umgekehrten qualifizierten Mehrheit und einer gleichberechtigten Mitsprache des Parlaments, konnten wir durchsetzen. Doch dass diese Vereinbarung dem ungarischen Premierminister Viktor Orban weh tun kann, ist auch klar. Der wird sein Blatt nun offenlegen müssen. Er hat die letzten Wochen getönt, dass er im Zweifel die Eigenmittelentscheidung und damit den Wiederaufbau blockieren würde. Jetzt wird sich zeigen, dass das nur ein Bluff war. Denn die Wiederaufbaugelder braucht auch Ungarn.

Mit dieser Einigung hätte vor einem halben Jahr niemand gerechnet. Sie wird den EU-Haushalt stärken. Wenn wir in den kommenden Monaten und Jahren massiv in den Wiederaufbau des Kontinents investieren, werden nun Gelder eingefroren werden können. Dabei geht es zum Beispiel um Fälle, in denen die Gefahr besteht, dass die Gerichtsbarkeit in einem Mitgliedstaat die Korruption nicht ausreichend bekämpfen würde. Die Verhandlungen für den nächsten Langfristhaushalt nehmen damit eine wichtige Hürde. Es gibt jetzt Anlass darauf zu setzen, dass wir auf der Zielgeraden sind.“

 

Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres:

"Das Parlament hat bei den Rechtsstaatsverhandlungen mit einer fraktionsübergreifenden Anstrengung geliefert. Danke an die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es nicht vermittelbar, dass EU-Gelder weiter ungehindert an Rechtsstaatssünder fließen. Daran knüpfen wir auch unsere Zustimmung zum EU-Haushalt und diese Einigung bringt uns dem ein Stück näher.

Manche EU-Mitgliedsstaaten wollten einen solchen Mechanismus sabotieren. Nach deren Vorschlägen wäre er auf viele der eklatanten Grundwerteverstöße nicht anwendbar gewesen. Wir stellen mit dem Verhandlungsergebnis nun sicher, dass Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit finanzielle Konsequenzen haben können. Sie werden in erster Linie die Regierungen und nicht die Bevölkerung treffen.

Auch mit dem neuen Mechanismus wird sich die Notlage des Rechtsstaats in Europa nicht von heute auf morgen ändern. Betroffene Regierungen verklagen, europäisches Recht durchsetzen, Strafen vor dem Europäischen Gerichtshof erwirken, all das könnte die EU-Kommission bereits jetzt tun. Die Kommission steht derzeit untätig am Spielfeldrand, anstatt den Rechtsstaatssündern die rote Karte zu zeigen.

Der Abbau der Rechtsstaatlichkeit in Europa läuft schon seit einem Jahrzehnt und die EU hat zu lange tatenlos zugeschaut. Mit diesem Ergebnis zwingen wir den Rat, sich zu bekennen. Die mögliche weitere Schleife über die Staats- und Regierungschefs ist nicht optimal. Aber die EU-Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, innerhalb relativ kurzer Fristen über finanzielle Konsequenzen zu entscheiden."

In der kommenden Plenarwoche am 11. und 12. November 2020 soll das Europäische Parlament über die Verordnung abstimmen.