22.10.2020

„Altmaier muss bei erneuerbaren Energien nachlegen"

Kommissionsbericht zur Lage der Energieunion

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments diskutierten am heutigen Donnerstag, 22. Oktober 2020, die Bewertung der Energie- und Klimapläne in den Mitgliedstaaten. Die Debatte schließt an einen Bericht der Europäischen Kommission zur Lage der Energieunion an. Tiemo Wölken, Mitglied im Umweltausschuss und Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD und Mitglied im Industrie- und Energieausschuss, kommentieren:

Tiemo Wölken: "Die Europäische Kommission kritisiert in ihren Länderberichten zu Recht auch Deutschland. Das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier beschreibt in seinem Energie- und Klimaplan keine ausreichenden Maßnahmen zum Ausbau von Erneuerbaren Energien. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil in der Stromerzeugung nicht erreicht werden könne, wenn nicht mehr für den Ausbau der Windenergie getan werde. Die Kommission kritisiert auch die wenig konkrete Umsetzung in der Kälte- und Wärmeerzeugung und dass es keine deutschen Pläne zur Nutzung von Solarflächen auf Dächern gibt, obwohl Deutschland dafür das zweitgrößte Potential der EU hat.“

Jens Geier: "Das Wirtschaftsministerium hat den Energie- und Klimaplan erst sechs Monate zu spät bei der Kommission eingereicht und dann seine darin enthaltenen Versprechen nicht mit Maßnahmen hinterlegt. Altmaier muss jetzt nacharbeiten. Für eine funktionierende Energiewende ist es notwendig, die Energieerzeugung zu dekarbonisieren. Dafür reicht es nicht, sich nur rhetorisch als Klimaschützer darzustellen und wolkige Pläne zu verkünden, man muss auch ausarbeiten, wie man seine Ziele erreichen will. Es ist auch nicht akzeptabel, dass das Bundeswirtschaftsministerium gegen Energiearmut weder Ziele noch Maßnahmen nennt."

Tiemo Wölken: "Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die wir auf EU-Ebene 2018 beschlossen haben, stellt diejenigen in den Vordergrund, die die Keimzelle der Energiewende waren: Kommunale und individuelle Initiativen. So genannten Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften werden seitens der EU umfassende Rechte für Produktion und Nutzung von sauberer Energie eingeräumt. Die Mitgliedstaaten müssen unter anderem sicherstellen, dass Verwaltungshindernisse beseitigt werden. Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften haben einen Rechtsanspruch, beraten und unterstützt zu werden und gegenüber großen Energieerzeugern diskriminierungsfrei behandelt zu werden. Die EEG-Reform in Deutschland muss das sicherstellen, der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums tut das bisher aber nicht ausreichend.“