28.09.2022

Fehler können dramatische Folgen haben

EU-Kommission legt Regeln für die Produkthaftung vor

Die EU-Kommission hat eine Anpassung der
Haftungsregeln für künstliche Intelligenz sowie zur Überarbeitung der
Richtlinie über Produkthaftung vorgelegt. 


Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
"Künstliche Intelligenz ist nicht unfehlbar. Gerade beim Einsatz in sensiblen Bereichen, wie in der Gesundheitsversorgung oder am Arbeitsplatz, können Fehlentscheidungen von KI-Algorithmen oder durch KI-gesteuerte Maschinen dramatische Konsequenzen für Menschen haben. Deshalb ist es richtig, dass die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für ein KI-Haftungsregime versucht, die Lücken im allgemeinen Haftungsrecht zu schließen.

Gerade weil KI-Entscheidungen häufig für Menschen schwer nachvollziehbar sind und einer undurchsichtigen ‘Black Box‘ gleichen, ist es wichtig, Betroffenen die richtigen Instrumente an die an die Hand zu geben, damit sie einen Schaden durch KI auch belegen können. Hier greift der Vorschlag bislang zu kurz: Die Hürden für Betroffene sind zu hoch angesetzt und drohen den Zugang zu Beweisen für KI-Fehler zu erschweren. Als Sozialdemokrat*innen werden wir uns dafür einsetzen, ein faires Haftungsregime zu erwirken, dass die Rechte von Betroffenen stärkt und Anbieter*innen von KI-Systemen in die Pflicht nimmt."


René Repasi, binnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
"So begrüßenswert der Aufschlag der EU-Kommission ist, steckt die Herausforderung im Detail. Systeme künstlicher Intelligenz können gefährlich sein und müssten daher, wie bei der jetzt vorgestellten Richtlinie zur Produkthaftung, der Gefährdungshaftung unterliegen - also einer Haftung, bei der ein Verschulden des Schädigers nicht nachgewiesen werden muss.

Die jetzt vorgeschlagenen Haftungsregeln für Systeme künstlicher Intelligenz führen weder eine Gefährdungshaftung noch eine echte Beweislastumkehr zu Gunsten der Geschädigten solcher Systeme ein. Stattdessen schlägt die EU-Kommission Vermutungsregeln für Fälle vor, in denen ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Rechtsverletzung vorliegt.

An die Inanspruchnahme dieser Vermutung stellt der Entwurf hohe Anforderungen. Damit wird Abstand genommen von der im Produkthaftungsrecht geltenden Gefährdungshaftung. Diese ist seit Jahrzehnten erfolgreiche Basis der Einhaltung und Befolgung des europäischen Produktsicherheitsrechts. Wenn man bei neuen Technologien einen ‚Brüssel-Effekt‘ erhofft, sollte man den bewährten Grundlagen folgen und die Einführung einer Gefährdungshaftung nicht in eine Überprüfungsklausel abschieben.

Die jetzt vorgestellte Anpassung der seit 1985 geltenden Produkthaftungsregeln ist notwendig, obwohl dieses Recht sehr gut funktioniert. Moderne Lieferketten sind anders und es gibt neue Verantwortliche für die Sicherheit eines Produktes. Zudem sind moderne Produkte zunehmende komplexer - in der Anwendung, der Möglichkeit der Schäden und im Nachweis derselben. Daher begrüße ich den Vorschlag der EU-Kommission, einheitliche Regeln im Binnenmarkt zu haben.“