23.03.2022

„Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeit sicherstellen“

Schutz von Geflüchteten aus der Ukraine

Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten weitere Leitlinien für den Umgang mit Flüchtenden aus der Ukraine geben, damit diese Zugang zu Arbeitsmarkt und Gesundheitssektor erhalten. Die europäische Richtlinie über Temporären Schutz, die unter anderen für geflohene Ukrainer*innen angewendet wird, sieht dies vor. Für die Umsetzung sind die Mitgliedstaaten verantwortlich.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D:

„Die aktuelle europäische Agenda steht im Zeichen der Solidarität mit den Menschen, die aus der Ukraine in der Europäischen Union ankommen. Die Leitlinien der EU-Kommission sind angemessen. Besonders für kranke oder besonders verwundbare Personen ist der sofortige Zugang zu den Sozialsystemen der Mitgliedstaaten entscheidend. Die Kommission und EU-Agenturen, wie insbesondere die neue EU-Asylagentur, können mit logistischer Unterstützung vor Ort helfen und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die nötige Infrastruktur bereitzustellen, um die Menschen zu registrieren und zu verteilen.

Als Sozialdemokrat*innen haben wir die EU-Kommission aufgefordert, einen speziellen Schutz-Mechanismus für Kinder aus der Ukraine umzusetzen, mit denen die Rechte diese Kinder gewahrt und ihre besonderen Bedürfnisse in den Fokus genommen werden. Das gilt auch für unbegleitete Minderjährige. Die Europäische Union muss jetzt alle ihre zur Verfügung stehenden Instrumente anwenden und darüber hinaus Notfall-Maßnahmen in Kraft setzen - das ist unsere rechtliche Verantwortung gegenüber den Schutzbedürftigen. Auch wenn aktuell natürlich besondere Anstrengungen notwendig sind, erwarte ich von den Mitgliedstaaten und der Kommission, dass alle geflüchteten Kinder besonders geschützt werden.

Dafür braucht es vor allem die Bereitschaft der Mitgliedstaaten. Jede Regierung wird ihren Anteil leisten und Verantwortung übernehmen müssen, insbesondere in Bezug auf Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten.“

Das EU-Parlament wird seinerseits am morgigen Donnerstag über eine Anpassung des Asyl- und Migrationsfonds abstimmen. Damit wird die Implementierungsphase des Asylfonds 2014 bis 2020 um ein Jahr bis auf 2024 verlängert, die Zweckbindung für noch nicht abgerufene Mittel aufgehoben und die Möglichkeit geschaffen, dass Mitgliedstaaten, sowie öffentliche wie private Spender zusätzliche Mittel in den Asylfonds 2021 bis 2027 einzahlen können.