22.05.2025

„Wirtschaftliche Abhängigkeit von Russland weiter abbauen“

EU-Parlament gibt grünes Licht für neue Agrarzölle

Die Europaabgeordneten haben soeben in Brüssel neuen EU-Zöllen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Russland und Weißrussland zugestimmt. Zu den betroffenen Produkten gehören Zucker, Essig, Mehl und Tierfutter. Außerdem sollen Zölle auf eingeführte Düngemittel erhoben werden, die stufenweise bis auf 100 Prozent ansteigen werden.


Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament:
„Jetzt werden sämtliche Agrar-Importe aus Russland EU-Zöllen unterliegen. Das ist ein wichtiger Schritt, um unsere Abhängigkeit von Russland weiter zu reduzieren. Denn die betroffenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse machen 15 Prozent der Agrar-Importe aus Russland im Jahr 2023 aus.

Zudem machen diese Importe die EU anfällig für mögliche Zwangsmaßnahmen Russlands, was wiederum auch eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit in der EU darstellt. Besonders die Einfuhren von Harnstoff und stickstoffhaltigen Düngemitteln aus Russland in die EU, die bereits im Jahr 2023 hoch waren, sind im Jahr 2024 noch einmal erheblich gestiegen. Diese Finanzierungsquelle für die russische Kriegsmaschinerie müssen wir trockenlegen.

Die schrittweise Erhöhung der Zölle ist ein ausgewogener Kompromiss: Sie wird die heimische Düngemittelproduktion ankurbeln, die Lieferketten aus Drittländern diversifizieren, um eine stabile Düngemittelversorgung zu gewährleisten, und den Landwirten ermöglichen, Düngemittel weiterhin zu erschwinglichen Preisen zu beziehen. Zum Schutz der Bauern sieht die Regelung zudem eine engmaschige Überwachung der Düngemittelpreise vor. Sollten die Preise deutlich über das Niveau von 2024 ansteigen, wird die EU die notwendigen Gegenmaßnahmen einleiten.

Die Zölle dürften sich zudem negativ auf die russischen Exporteinnahmen auswirken und damit Russlands Fähigkeit beeinträchtigen, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine weiterzuführen. Vor allem die Einnahmen aus russischen und weißrussischen Düngemitteln werden als ein direkter Beitrag zum Krieg gegen die Ukraine erachtet.“


Die Verordnung wird nach einem letzten formalen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 1. Juli 2025 in Kraft treten.