08.05.2025

"Unterstützung in schwieriger Lage"

Änderung am Gesetz für CO₂-Grenzwerte bei Pkw

Das Europäische Parlament hat soeben in Straßburg mit breiter Mehrheit der von der Kommission vorgeschlagenen begrenzten Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw zugestimmt.
Damit wird den Herstellern in der EU die Möglichkeit eingeräumt, mögliche Zielverfehlungen im Jahr 2025 durch Übererfüllung in den Folgejahren 2026 und 2027 auszugleichen. Die Abstimmung bezog sich auf eine Änderung an der bestehenden Gesetzgebung über die Einsparziele für CO₂-Emissionen, die in Europa zugelassene Neuwagen respektive bis 2025, 2030 und 2035 erreichen mussten.

Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
„Mit dieser Entscheidung geben wir der europäischen Automobilindustrie in einer schwierigen Phase kurzfristig mehr Flexibilität – ohne dabei vom langfristigen Ziel der klimaneutralen Mobilität abzuweichen.
Unter der bestehenden Gesetzeslage hätten europäische Anbieter in den nächsten Jahren entweder Strafzahlungen an die EU entrichten müssen, oder wären gezwungen gewesen, kostspielige Gutschriften etwa bei chinesischen Konkurrenten oder bei Tesla einzukaufen. Beide Optionen wären in der aktuellen Lage kontraproduktiv gewesen und hätten dem Sektor das für die Transformation notwendige Kapital entzogen. Die jetzt angenommene Lösung ist daher ein pragmatischer Kompromiss, der Beschäftigung sichert, Planungssicherheit schafft und trotzdem an den Zielen zur Emissionsreduktionen festhält. Die Durchschnittsregelung über die nächsten drei Jahre sorgt dafür, dass die Hersteller weiterhin preislich attraktive E-Modelle auch im Massenmarkt anbieten müssen. 

Darüber hinaus braucht es konkrete Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, um den Wandel zur Elektromobilität sozial abzusichern. Dazu gehören Instrumente wie ein umfangreiches Social Leasing Programm mit Mitteln aus dem Klimasozialfonds und bessere Preise für Ladestrom. Die neue Bundesregierung hat sich hier einiges auf die To-Do-List gesetzt – jetzt gilt es, diese Vorhaben zügig umzusetzen. Absolutes Gift für die Branche wäre jetzt jedoch die Grundsatzdebatte um den Verbrennerausstieg 2035 wieder loszutreten. Die bereits getätigten Investitionen der Betriebe würden in Frage gestellt und weitere Arbeitsplätze fahrlässig gefährdet."

Die Änderung kann nach der formellen Zustimmung des Ministerrats und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bereits in wenigen Wochen in Kraft treten. Bis Ende des Jahres will die EU-Kommission zudem eine Zwischenbilanz über die Umsetzung der Flottengrenzwerte allgemein ziehen, und mögliche Anpassungen im Detail vorschlagen.