14.12.2023

"Unternehmen müssen für ihre Algorithmen haften"

EU-Einigung auf neue Regeln zur Produkthaftung

Vertreter*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat haben sich soeben in Straßburg auf eine Überarbeitung der Richtlinie zur Produkthaftung geeinigt.


René Repasi, Unterhändler der S&D-Fraktion für die Richtlinie zur Produkthaftung undbinnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Künstliche Intelligenz ist nicht unfehlbar. Auch digitale Prozesse können gravierende oder gar greifbare Schäden verursachen. Dank dieser Einigung in den Trilog-Verhandlungen werden Verbraucher*innen auch entschädigt, wenn Software oder künstliche Intelligenz die Verursacher sind. Neu ist, dass auch für einen Datenverlust gehaftet werden muss, etwa bei zerstörten digitalen Familienbildern. Damit macht der Gesetzgeber die Richtlinie zur Produkthaftung aus den 1980er-Jahren fit für das 21. Jahrhundert. Durch die Abschaffung der Bagatellgrenze von 500 Euro wird es Verbraucher*innen künftig erleichtert, eine Entschädigung bei einer großen Anzahl von Fällen zu erhalten - unabhängig von der Schadenshöhe.

Um mit neuesten Entwicklungen Schritt zu halten, musste aber nicht nur der Anwendungsbereich aktualisiert werden. Moderne Produkte sind zunehmend komplexer - bei der Anwendung, bezüglich der Art von möglichen Schäden und, vor allem, wenn es um den Beweis von Schädigungen geht. Daher war es ein bedeutsamer sozialdemokratischer Verhandlungserfolg, dass Verbraucher*innen bei komplexen Produkten eine verringerte Beweislast tragen. Diese Erleichterungen werden Verbraucher*innen vor Gericht helfen, nicht nur ihr Recht einzuklagen, sondern auch zu bekommen.

Wir Sozialdemokrat*innen haben hart dafür gekämpft, dass es keine Haftungslücken gibt, weder in Bezug auf künstliche Intelligenz noch beim Online-Kauf. Die Aufnahme von Online-Marktplätzen ist ein Erfolg für die Verbraucher*innen, da Käufer*innen so in Zukunft bei fehlerhaften Produkten aus Fernost sowie in solchen Fällen geschützt werden, in denen bislang kein Schadenersatz geleistet werden musste. Die Einigung erzielt damit Klarheit und Rechtssicherheit für europäische Unternehmen und Verbraucher*innen.“


Das Plenum des Europäischen Parlaments wird noch vor der Europawahl final über die Richtlinie abstimmen.