18.06.2020

"Schärfstes Schwert gegen Werte-Verletzung"

EuGH-Urteil zu Ungarns NGO-Gesetz

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den ungarischen Umgang mit Auslandsfinanzierungen für NGOs kommentiert Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:

 

„Der EuGH beweist erneut, dass er im Moment das schärfste Schwert der EU bei Verletzungen europäischer Werte ist. Er stellt klar, dass Orbáns NGO-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Gemäß dem Gesetz müssen Vereine und Verbände, die finanzielle Zuwendungen ab einem bestimmten Schwellenwert aus dem Ausland bekommen, ihre Geldgeber offenlegen und werden öffentlich als 'aus dem Ausland unterstützte Organisation' bezeichnet. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Offenlegungspflichten können Sanktionen verhängt werden. Finanzkontrollen bei gemeinnützigen Organisationen sind das eine – der Regierung missliebige zivilgesellschaftliche Organisationen in Finanzierungsprobleme zu bringen, und ausländische Geldgeber zu stigmatisieren etwas völlig Anderes. Wenn die ungarische Regierung jetzt bei diesem Gesetz nicht nachbessert, kann dies empfindliche Strafzahlungen zur Folge haben.“

 

„Es ist gut, dass wir in diesen Zeiten den EuGH haben, denn die Artikel-7-Verfahren sowohl gegen Ungarn als auch gegen Polen stecken in einer Sackgasse, da die Mitgliedstaaten keinen Willen zeigen, diese Regierungen in die Schranken zu weisen. Dabei dürfen wir nicht zuschauen. Wir brauchen ein kontinuierliches Monitoring der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten. Daraus müssen Maßnahmen folgen, die verhindern, dass sich diese Regime die Unterstützung ihrer Bevölkerung mit Wohltaten durch EU-Fördergelder erkaufen. Deswegen müssen wir im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen finanzielle Sanktionsmöglichkeiten verankern, die greifen, wenn eine Regierung europäische Werte aufkündigt. Die Zivilgesellschaft muss zur Not direkt durch die EU finanziert werden können, wenn die nationalen Regierungen ihnen den Geldhahn abdrehen.“