26.04.2022

„Pressefreiheit schützen, Einschüchterungsklagen beenden"

Kommission greift Vorschläge des Parlaments zum Schutz von Journalist*innen und Aktivist*innen auf

Die EU-Kommission wird am morgigen, Mittwoch, 27. April, einen legislativen Vorschlag vorstellen, wie der Praxis sogenannter SLAPP-Klagen ein Ende bereitet werden kann. SLAPP steht für 'Strategic Lawsuit Against Public Participation', also eine strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Dahinter verbirgt sich eine rechtsmissbräuchliche Klageform, die das alleinige Ziel hat, Kritiker*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen einzuschüchtern, um ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden.

Daneben legt die Kommission Leitlinien für EU-Mitgliedstaaten vor, um Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen durch wirksame Maßnahmen in allen 27 Ländern vor dieser destruktiven Klageform zu schützen.


Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa SPD:
„SLAPP-Klagen kosten die zu Unrecht Beklagten nicht nur Zeit, Nerven und unheimlich viel Geld, sondern sind auch eine Gefahr für Demokratie und Rechtstaat. Mächtige Einzelpersonen und Organisationen missbrauchen Gerichte immer häufiger für Einschüchterungsklagen gegen Journalist*innen und Aktivist*innen, um sie mundtot zu machen. Das Ziel ist, Kritiker*innen zum Schweigen zu bringen und das Veröffentlichen ihrer teils investigativen Arbeit zu verhindern. SLAPP-Klagen stellen einen offensichtlichen Missbrauch des Justizsystems dar und untergraben die Grundrechte auf freie Meinungsäußerungen und Informationsfreiheit. Unsere Gerichte dürfen nicht von mächtigen Unternehmen, reichen Einzelpersonen oder korrupten Politiker*innen missbraucht werden, um unbequeme Kritik loszuwerden.

Ich freue mich sehr, dass der Legislativvorschlag der EU-Kommission ambitioniert ist und viele Kernforderungen des Europäischen Parlaments aufgreift. Besonders die Einführung einer frühzeitigen Klageabweisung mit vorgesehener Beweislastumkehr ist wichtig und entlastet Opfer, da langwierige und missbräuchliche Gerichtsprozesse schnell unterbunden werden können. Durch den Anspruch auf Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden, sowie die Einführung von möglichen Strafgeldern für Klägr*innen werden SLAPP-Opfer weiter entlastet.“

Nach der morgigen Vorstellung wird sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments mit dem Richtlinien-Vorschlag befassen, bevor das Plenum entscheidet. Bisher hat kein EU-Mitgliedsland spezifische Schutzmaßnahmen gegen SLAPPs ergriffen.