18.02.2021

„Menschen in den Mittelpunkt“

Neuer Kurs für die EU-Handelspolitik

Die Europäische Kommission hat heute ihre neue Handelsstrategie vorgestellt. Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Handelsausschusses:

„Es war an der Zeit, die handelspolitische Strategie der EU zu überdenken. Ein Einfach-Weiter-So wäre angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, fatal gewesen. Die alte Vorstellung, Handelspolitik sei nur das Schmierfett der wirtschaftlichen Entwicklung, man müsse nur die Handelsbarrieren niederreißen und schon würden Wachstum und Wohlstand folgen, ist längst überholt. Klimaschutz, Nachhaltigkeit sowie sichere und gute Arbeitsplätze fallen bei solch einem Ansatz durch den Rost. Dabei hängt allein in der EU ein Job von sieben am internationalen Handel.

Die EU-Kommission hat den strategischen Rahmen für eine neue Handelspolitik grundsätzlich richtig gesetzt. Die klare strategische Ausrichtung auf eine offene strategische Autonomie ist richtig. Allerdings sind einige handelspolitische Instrumente angedeutet, aber nicht scharf genug ausformuliert oder müssen sinnvoller eingesetzt werden – vor allem müssen viele Initiativen endlich umgesetzt werden. Das Parlament wird deswegen weiter auf Verbesserungen bestehen. Dazu zählen zum Beispiel neue Regeln zum Umgang mit subventionierten Unternehmen aus den Ausland, die stärkeren Durchsetzungsmöglichkeiten in Handelsverträgen bei Verletzung von Arbeitnehmerrechten, mehr Fairness in Lieferketten oder die Abwehrmöglichkeiten gegen Angriffe auf die ökonomischen und politischen Interessen der EU.

Die Handelspolitik der EU ist ein sehr kraftvolles Gestaltungsmittel, deshalb muss sie zum Instrument für eine gerechte und nachhaltige Globalisierung werden. Dafür haben SozialdemokratInnen lange Druck gemacht. Heute geht es auch der EU-Kommission endlich um die Sicherung guter und nachhaltiger Arbeitsplätze, um Arbeitnehmerrechte, die Eindämmung des Klimawandels, faire Wohlstandsverteilung oder die Nachhaltigkeitsziele der UN. Im Rahmen einer offenen strategischen Autonomie der EU muss Handelspolitik zudem einen Beitrag zum Wiederaufbau nach der Coronakrise und zum sozial-ökologischen Wandel leisten.

Offene Strategische Autonomie bedeutet weder Abschottung noch Protektionismus, aber es bedeutet, die Handlungsfähigkeit der EU zu stärken. Basierend auf der Definition der eigenen Interessen und Strategie muss sich das Verhältnis zu unseren Handelspartnern in der multipolaren Welt ausrichten. In der Welthandelsorganisation sind neue Impulse zur Digitalisierung oder zu mehr Nachhaltigkeit notwendig. Zur klimaneutralen Entwicklung brauchen wir zum Beispiel einen neuen Grenzausgleichsmechanismus, der die CO2-Reduzierung fördert. Ein Schwerpunkt auf Afrika zu setzen, ist richtig, hier gibt es viele Potentiale der Entwicklung und Kooperation. Erstaunlich, dass die asiatische Dimension in den Überlegungen der EU-Kommission anscheinend eine untergeordnete Rolle spielt, sie muss weiter vertieft werden

Komplexe Lieferketten machen heute fast 80 Prozent des globalen Handels aus. Gut, dass die EU-Kommission Forderungen der SozialdemokratInnen und des Europäischen Parlaments aufgreift und sich für ein starkes europäisches Lieferkettengesetz mit verbindlichen Sorgfaltspflichten ausspricht, um Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards in der Lieferkette einzuhalten. Aber wir müssen noch weiter gehen: Für Produkte aus Zwangsarbeit darf es in Europa keinen Marktzugang mehr geben. Handelspolitik muss ein Hebel zur Etablierung universeller Standards werden.

Unsere europäischen Regeln sind nur gut, wenn wir sie auch durchsetzen können. In der Vergangenheit hat die EU diesen Aspekt der Handelspolitik mitunter vernachlässigt. Die EU darf nicht naiv darauf bauen, dass sich alle Staaten an die Vereinbarungen halten, sondern muss bestimmt und selbstbewusst auftreten. Deswegen hat die EU gerade ein neues Durchsetzungsinstrument gegen Vertragsbruch beschlossen. Künftig brauchen wir in bilateralen Abkommen aber auch sanktionierbare Durchsetzungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards – hier greift der bisherige Ansatz zu kurz.“