20.11.2025

„Lange überfällig“

Einigung auf europäische Mindeststandards für Insolvenzrecht

Das Europäische Parlament hat sich in der Nacht mit den Mitgliedsstaaten über die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts geeinigt. 

Mit dem erzielten Kompromiss schafft die EU einheitlichere Regeln, stärkt die Rechtssicherheit für Unternehmen und ebnet den Weg für mehr grenzüberschreitende Investitionen im Binnenmarkt. Die Richtlinie ist ein zentraler Baustein der Kapitalmarktunion. 


René Repasi, Vorsitzender der Europa-SPD und sozialdemokratischer Unterhändler für die Richtlinie:
„Mit diesem Ergebnis schaffen wir ein wichtiges Puzzlestück der Kapitalmarktunion, das Europa seit Langem braucht: verlässliche Mindeststandards im Insolvenzrecht. Diese Einigung bringt Unternehmen und Investoren Planungs- und Rechtssicherheit für Wachstum und Investitionen im Binnenmarkt. Wer investieren will, muss wissen, worauf er sich im Ernstfall verlassen kann. Einheitliche Regeln stärken Europas Wettbewerbsfähigkeit – ein Flickenteppich bewirkt das Gegenteil.

Als Sozialdemokrat:innen war für uns zugleich zentral, dass die Rechtsangleichung nicht zulasten von Beschäftigten geht. Wir konnten erreichen, dass bestehende Schutzrechte von Beschäftigten im Insolvenzverfahren aber auch im sogenannten Pre-Pack-Verfahren aufrechterhalten werden. Zudem kommt es zu keinerlei Abstrichen beim Schutz von Arbeitnehmer:innen. Auch Kleinstunternehmer:innen ohne Vermögenswerte erhalten künftig Zugang zu Schuldenerlass, anstatt in einer rechtlichen Grauzone zu stranden.“