22.05.2025"Klimazoll leichter anwendbar machen"EU-Parlament stimmt für Änderungen am CO2-GrenzausgleichTiemo WölkenEisen, Stahl, Aluminium, Zement und Dünger: Wenn im EU-Ausland produzierte Waren aus einer bestimmten Produktgruppe die EU erreichen, wird ein CO2-Grenzausgleich fällig, der CBAM; Carbon Border Adjustment Mechanism. So hat es die EU im Rahmen des Klimaprogramms Green Deal 2021 beschlossen. Das Ziel ist, einen fairen Preis für den Kohlenstoffausstoß bei der Produktion kohlenstoffintensiver Güter zu erheben, die in die EU eingeführt werden, und eine sauberere Industrieproduktion in Nicht-EU-Ländern zu fördern. Während einer Plenarabstimmung in Brüssel hat das Parlament nun den Weg frei gemacht, um das Instrument in seiner Umsetzung zu vereinfachen. Die vorgeschlagenen Änderungen am CO2-Grenzausgleich sind Teil der Bemühungen, um den Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen sowie gelegentliche Importeure zu verringern. Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:Wer mehr ausstößt, muss mehr für den Klimaschutz leisten. Dieses Prinzip bleibt auch nach der Anpassung der Verordnung erhalten. Es ist richtig, dass das EU-Parlament jetzt mit einer breiten pro-europäsichen Mehrheit den Verwaltungsaufwand dort reduziert, wo dieser in keinem Verhältnis zu den Emissions-Einsparungen steht. Wir wollen nachsteuern, auch, um das Vertrauen in den CO2-Grenzausgleich zu stärken. Statt Bürokratie-Frust für kleine und mittlere Unternehmen soll der Grenzausgleich das bewirken, wofür wir ihn eingeführt haben: Europäische Industriejobs vor Klimadumping schützen. Dies ist eine sinnvolle Vereinfachung, die wir Sozialdemokrat:innen gerne unterstützen. In vielen anderen Dossiers betreibt die Von-Der-Leyen-Kommission leider Deregulierung zu Lasten von Mensch, Natur und Klima, die wir nicht mittragen können.Wir brauchen den CO2-Grenzausgleich als Abwehrschirm, damit EU-Betriebe nicht benachteiligt werden. Wer in Europa unter Mehrkosten Stahl, Zement oder Aluminium klimaneutral produziert, darf gegenüber ausländischer Produktion keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen.“Mit den kurzfristigen Änderungen am CO2-Grenzausgleich soll der Verwaltungsaufwand insbesondere für Firmen reduziert werden, die nur relativ geringe Mengen der bisher abgedeckten Produktgruppen importieren. Bisher musste der Ausgleich bei der Einfuhr jeder Sendung dieser Waren ab einem Wert von über 150 Euro angemeldet und abgeführt werden. Mit der neuen Regelung wird jedoch die große Mehrheit der betroffenen Importeure (ca. 91 Prozent), die weniger als 50 Tonnen Material pro Jahr importieren, vom CBAM komplett ausgenommen. Da die großen Importeure jedoch für die überwältigende Mehrheit der Einfuhren verantwortlich sind, werden weiterhin 99 Prozent des CO2-Fußabdrucks der Importe vom CBAM abgedeckt.Die EU-Kommission hatte für diesen Vorschlag ein Eilverfahren erbeten, damit die Änderungen noch vor dem finalen Scharfschalten des CO2-Grenzausgleichs in 2026 umgesetzt werden können. Der Ministerrat will seine Verhandlungsposition hierzu am Dienstag, 27. Mai beschließen. Da die Positionen der beiden Institutionen voraussichtlich nicht allzu weit von einander entfernt liegen werden, wird mit einem zügigen Abschluss der Trilog-Verhandlungen gerechnet. Damit könnten die Änderungen rechtzeitig bis Ende des Jahres in Kraft treten. Tiemo Wölken Niedersachsen Ausschuss für Umweltfragen, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Rechtsausschuss Unterausschuss für Gesundheittiemo.woelken@europarl.europa.eu0032 228 45431
Tiemo Wölken Niedersachsen Ausschuss für Umweltfragen, Öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Rechtsausschuss Unterausschuss für Gesundheittiemo.woelken@europarl.europa.eu0032 228 45431