28.08.2025

"Jetzt ist die US-Regierung am Zug"

Erste Vorschläge der Kommission zum EU-US-Handelsdeal

Die EU-Kommission hat in Brüssel ihre Vorschläge zur Aufhebung der Zölle auf zahlreiche US-Industriegüter vorgestellt sowie neue Zollkontingente für ausgewählte Agrarprodukte. Dabei geht es darum, die gemeinsame Erklärung zum Zolldeal mit den USA in rechtlich bindende Maßnahmen zu überführen. Das Paket aus zwei Entwürfen wird den regulären Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Diese Vorschläge werden also zunächst vom Europäischen Parlament geprüft und anschließend mit den Mitgliedstaaten verhandelt.


Bernd Lange, Vorsitzender des EU-Handelsausschusses: 
„Jetzt muss die US-Regierung ihren Teil der Vereinbarung erfüllen, indem sie die Zölle auf Autos umgehend – mit Wirkung ab 1. August – senkt. Wenn die Handelspartnerschaft zwischen der EU und den USA fortgesetzt und vertieft werden soll, müssen die ständigen Drohungen aufhören, insbesondere in Bezug auf die EU-Gesetzgebung und das Regulierungsrecht der EU. Nach dem Deal darf nicht ständig vor dem Deal sein. Zudem brauchen wir einen klaren Zeitplan für eine Einigung über die Senkung der Zölle auf weitere Produkte, insbesondere über die Zollkontingente für Stahl und Aluminium sowie über niedrigere Zölle auf Wein und Spirituosen.

Das Europäische Parlament wird die Vorschläge der EU-Kommission sorgfältig prüfen und gegebenenfalls ändern. Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass die EU-Kommission bei der Umsetzung des Abkommens uneingeschränkt rechenschaftspflichtig und transparent ist. Außerdem wird natürlich auch die WTO-Kompatibilität der Vorschläge eine wichtige Rolle spielen. Wir müssen weiterhin für den multilateralen regelbasierten Handel einstehen.

Diese Gesetzgebung kann nicht wie ein Blanko-Check für die Ewigkeit sein. Entweder es gibt eine zeitliche Begrenzung, so dass sie überprüft werden muss, wenn sie verlängert wird oder wir legen eine strenge Revisionsklausel fest. Zudem muss ein klarer Link zwischen den Gesetzen und möglichen Verletzungen der Abmachung durch die USA hinein. Sofern die US-Regierung die vereinbarten Elemente nicht umsetzen sollte oder beispielsweise einfach neue Zölle erhebt oder andere Maßnahmen gegen ihrer Meinung nach nicht-tarifäre Hemmnisse ergreift, muss die EU jetzt schon die rechtlichen Grundlagen für eine Neubewertung schaffen. Wir müssen unter allen Umständen handlungsfähig bleiben und bei Bedarf auch unsere Zölle zeitnah wieder abändern können.

Wir sind uns bewusst, dass die EU-Kommission dieses unausgewogene Abkommen im Gegenzug zur Zusicherung von Stabilität und zur Beendigung der Unsicherheit für EU-Unternehmen akzeptiert hat sowie für ein stärkeres sicherheitspolitisches Engagement der USA. Das kann jedoch kein Freibrief sein.“