02.04.2020

„Solidarität widerrechtlich verweigert“

EuGH-Urteil zur Umsiedlung von Flüchtlingen

Das EuGH-Urteil im Verfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien zur Umsiedlung von Flüchtlingen am Donnerstag, 2. April 2020, kommentiert Birgit Sippel, innen- und migrationspolitische Sprecherin der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament:

„Ich begrüße das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, denn es zeigt eindeutig, dass Polen, Ungarn und Tschechien gegen ihre Verpflichtungen verstoßen und sich widerrechtlich europäischer Solidarität verweigert haben.“ 

„Das ist ein starkes Signal dafür, dass europäische Migrations- und Asylpolitik auf Solidarität und Zusammenarbeit basieren muss. Mit ihrer Weigerung schutzbedürftige Menschen umzusiedeln, haben diese drei Mitgliedstaaten Italien und Griechenland sträflich im Stich gelassen. Zudem unterstreicht das Urteil, dass alle EU-Mitgliedstaaten der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sind, was gerade in diesen Tagen nochmal betont werden muss.“ 

„Bei dem Urteil geht es um das Schicksal betroffener Menschen. 160.000 Menschen, die internationalen Schutz beantragt hatten, sollten in alle EU-Mitgliedstaaten umgesiedelt werden. Das wurde bisher laut dem Europäischen Gerichtshof nur für knapp 35.000 Personen umgesetzt. Auch das ist eine Ursache für die dramatische Lage in den überfüllten Hotspots in Griechenland, die jetzt wegen COVID-19 zu eskalieren droht. Daher appelliere ich an alle Mitgliedstaaten, schnellstmöglich Umsiedlungen umzusetzen, die teilweise bereits beschlossen wurden, denn die Lager müssen jetzt schnell evakuiert werden.“