25.04.2018

Wissensvermittlung in Sachen Digitales nötig

Die Verwendung eines im Internet frei zugänglichen Fotos auf der eigenen Internetseite ist in bestimmten Fällen keine urheberrechtsrelevante Handlung. Das hat ein Generalanwalt des EuGHs am Mittwoch, 25. April 2018, in der Rechtssache C-161/17 in seinen Schlussanträgen festgestellt. „Schülerinnen und Schüler können aufatmen über die Klarstellung, dass die Nutzung eines im Internet öffentlich zugänglichen Bildes - ohne entsprechende Hinweise - in ihren Arbeiten keine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt,”, so der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken, Mitglied im Rechtsausschuss. Im Ausgangsfall geht es um ein auf der Internetseite einer Schule in Nordrhein-Westfalen veröffentlichtes Schülerreferat, in dem ein Foto der Stadt Cordoba verwendet worden war. Unter diesem Foto wurde auf die Website eines Reisemagazin-Portals verwiesen, auf der das Foto frei zugänglich war. Der Fotograf des Fotos macht geltend, dass die Schule sein Urheberrecht an dem Foto durch das Hochladen verletzt habe, da er lediglich dem Online-Portal ein Nutzungsrecht eingeräumt habe. Er forderte daher Unterlassung sowie Schadensersatz. „Das Urheberrecht soll die Interessen der Urheber mit denen der Allgemeinheit am Zugang zum Werk in Ausgleich bringen“, so Tiemo Wölken. “Der Ausgleich scheint besonders in diesem Fall geglückt, in dem keinerlei kommerzielle Absichten der Schule hinter der Verwendung des Bildes standen, auf die Originalquelle verwiesen wurde und das Bild nur eine untergeordnete Rolle im Rahmen eines Referats spielte. Fotos wurden auch vor der Digitalisierung in Schülerarbeiten verwendet und Urheber verlangten üblicherweise keine Entschädigung für ihre Nutzung. Die Kreativität von Schülerinnen und Schülern sollte durch das Internet nicht geschmälert werden.“ „Allerdings muss uns europäischen Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern diese Klarstellung als Weckruf dienen. Sie zeigt symptomatisch, wie viel Unsicherheit bezüglich der Urheberrechte in der digitalen Welt besteht. Es muss dringend mehr rechtliche Aufklärungsarbeit in den Schulen, aber auch grundsätzlich geleistet werden. Über soziale Netzwerke wird täglich geteilt, verlinkt und geposted. Für Internetnutzerinnen und -nutzer ist oft nicht klar, was erlaubt ist und was nicht. Das muss sich ändern“, so Tiemo Wölken. „Die EU-Mitgliedstaaten müssen einen kompetenten Umgang mit digitalen Medien in Schulen fördern, damit dieser selbstverständlich wird. Wenn wir uns dem Fortschritt nicht verweigern wollen, können wir uns alles andere nicht leisten.“ Das finale Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird zeitnah erwartet. Weitere Informationen: Büro Wölken +32 228 47431 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)