05.07.2017

Weichen für Europäische Staatsanwaltschaft stellen

Zigarettenschmuggel, Betrug bei EU-Agrarsubventionen oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug: Jährlich verursachen diese und weitere Straftaten einen finanziellen Schaden in Milliardenhöhe zu Lasten des EU-Haushalts und damit auch zu Lasten des europäischen Steuerzahlers. Um die Strafverfolgung künftig zu verbessern, sollen viele dieser Straftatbestände einheitlich definiert werden. Über ein entsprechendes Gesetz, das zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten ausgehandelt wurde, stimmt das Parlament am Mittwoch, 5. Juli, in Straßburg ab. „Nationale Justizbehörden behandeln vermutete Straftaten zu Lasten des EU-Haushalts oft eher stiefmütterlich. Eine Europäische Staatsanwaltschaft, über deren Einrichtung wir im September abstimmen, kann hier Abhilfe schaffen. Mit der einheitlichen Definition von Straftatbeständen können wir jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie mit klaren Zuständigkeiten ausgestattet ist“, so die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann. So könnte die Europäische Staatsanwaltschaft künftig unter anderem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug ab einem Schaden von 10 Millionen Euro ahnden. „Wir hätten uns eine niedrigere Schwelle gewünscht. Wichtig ist aber vor allem, dass künftig im Interesse der ehrlichen Steuerzahler ermittelt und angeklagt wird“, sagt Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Innenausschuss des Europäischen Parlaments. Laut EU-Kommission verursacht grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug pro Jahr bis zu 50 Milliarden Euro Schaden für den Steuerzahler. Neben der Definition von Straftatbeständen wie Betrug zu Lasten des EU-Haushaltes und Personengruppen wie „öffentliche Bedienstete“ sollen in der Richtlinie Mindesthöchststrafen für Delikte im nationalen Strafrecht verankert und die Möglichkeiten der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen Betrug verstärkt werden. Weitere Informationen: Büro Kaufmann +32 228 47788 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressesprecherin)