11.01.2018

Völkerrecht gilt auch für die EU

Da das EU-Fischereiabkommen mit Marokko die Gewässer der Westsahara umfasst, ist es nach Auffassung des Generalanwalts ungültig. Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob das Fischereiabkommen EU-Marokko mit dem Völkerrecht im Einklang steht, da Marokko einen großen Teil der Westsahara besetzt. „Die EU hätte das Selbstbestimmungsrecht des unter marokkanischer Besatzung lebenden saharauischen Volks beachten müssen“, kritisiert der SPD-Entwicklungspolitiker Norbert Neuser, „das bemängeln wir Sozialdemokraten schon seit Jahren. Das Völkerrecht ist an dieser Stelle eindeutig: Marokko als Besatzungsmacht darf nicht einfach frei über die Ressourcen der Westsahara verfügen. Deswegen darf die EU auch nicht so tun, als gehe sie das Problem nichts an, nur weil es starke Interessen der südlichen Fischereiindustrie gibt. Wenn Fisch gegen Völkerrecht steht, sollte für uns Europäer das Recht Vorrang haben!“ Im Dezember 2016 hatte der Europäische Gerichtshof schon für das Assoziations- und das Handelsabkommen der EU mit Marokko entschieden, dass diese Abkommen nicht auf die besetzte Westsahara anzuwenden sind. "Abkommen mit Partnerländern sind für die nachhaltigen Bewirtschaftungen von Fischereiressourcen unabdingbar, sie dürfen jedoch keinesfalls Völkerrecht verletzen", so die SPD-Europaabgeordnete und Fischereiexpertin Ulrike Rodust. „Bei der Fischereireform haben wir Sozialdemokraten darauf gedrungen, dass Abkommen mit Drittländern gerechter und nachhaltiger sein müssen. Deshalb sehen die geltenden Regeln für die Fischerei vor, Marokko einen finanziellen Beitrag der EU in Höhe von 30 Millionen Euro bereit zu stellen, wovon 16 Millionen Euro direkt für Investitionen in den lokalen Fischerei-Sektor fließen müssen.“ "Wenn jetzt aber ohne Einbindung der Saharauis von EU-Seite Gelder fließen und die europäische Fangflotte 91,5 Prozent der Fänge im Rahmen des Abkommens vor der Küste der Westsahara erzielt, läuft dies der ursprünglichen Absicht zu wider, die Abkommen in den Dienst der lokalen Bevölkerung zu stellen. Wenn es nicht gelingt, die Saharauis einzubinden und profitieren zu lassen, müsste das Abkommen ausgesetzt werden", so Ulrike Rodust. Weitere Informationen: Büro Neuser +32 228 45892, Büro Rodust +32 228 45502 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)