21.11.2017

Vertragsrecht 4.0 beschlossen

Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten von zwei Ausschüssen des Europäischen Parlaments hat am Dienstag, 21. November, einem Gesetzgebungsvorschlag zugestimmt, der das Vertragsrecht an die digitale Gesellschaft anpasst. „Es ist uns gelungen das Vertragsrecht, das für eine analoge Welt entworfen worden war, auf das digitale Zeitalter auszurichten. Damit erhöhen wir den Verbraucherschutz und schaffen kohärente Regeln für die Internetwirtschaft“, freut sich Evelyne Gebhardt, Berichterstatterin aus dem Verbraucherschutzausschuss. „Diese Richtlinie erteilt der nur scheinbar kostenlosen Nutzung von personenbezogenen Daten von Verbrauchern eine Absage. Bisher galten Verbraucher, die scheinbar kostenlose Apps herunterladen, nicht als Kunden, sondern wurden zur Ware degradiert. Ab jetzt sind alle Verbraucherrechte anwendbar, auch wenn die Verbraucherin digitale Produkte, wie Cloud-Dienste, Apps und smarte Geräten im Austausch gegen Verwertungsrechte an ihren Daten nutzt“, so die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Evelyne Gebhardt. „Bis jetzt waren Verbraucherinnen und Verbraucher auf den guten Willen von Software-Händlern angewiesen, nun gibt es verlässliche Rechte und Standards.“ „Besonders wichtig ist, dass Verbraucher einen Anspruch darauf haben, dass ihnen sicherheitsrelevante Updates zur Verfügung gestellt werden. Gerade smarte Güter mit eingebetteter Software, zum Beispiel Smart Home Produkte und Smart Phones, sind ohne Sicherheitsupdates oftmals unbrauchbar und überdies ein enormes Risiko“, sagt Evelyne Gebhardt. Laut der Richtlinie wird es für Verbraucher einfacher nachzuweisen, dass sie einen Mangel am Produkt nicht verursacht haben. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher Urheberrecht verletzen oder Informatik studieren müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen“, so Evelyne Gebhardt. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 47466 und Jan Rößmann +32 470 864 513 (Pressesprecher)