11.04.2018

Verbraucherschutzpaket kommt auf den Prüfstand

Spätestens seit dem Dieselskandal wissen Europas Bürger und Bürgerinnen, dass es beim Verbraucherschutz im EU-Binnenmarkt Nachholbedarf gibt. Am Mittwoch, 11. April, präsentiert die Europäische Kommission nun Verbesserungsvorschläge in einem sogenannten „New Deal for Consumers“. „Das Verbraucherschutzpaket kommt bei uns auf den Prüfstand. Schon jetzt zeichnet sich ab: An manchen Stellen geht die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen in die richtige Richtung, an anderen ist sie eindeutig auf dem Holzweg“, sagt Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europaparlaments und Mitglied im Verbraucherschutzausschuss. Während Evelyne Gebhardt die geplante Aushöhlung des Widerrufsrechts kritisiert, sieht sie insbesondere in den Vorschlägen zur Einführung von kollektiven Schadensersatzklagen gute Ansätze: „Künftig sollen Verbraucherorganisationen im Namen der Verbraucher gerichtlich gegen unlautere Händler vorgehen können und dabei nicht nur Unterlassungsklagen anstrengen, sondern zum Beispiel auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können“, erklärt Evelyne Gebhardt. „Ein solches Rechtsinstrument könnte die Durchsetzung von Verbraucherrechten und damit auf lange Sicht auch die Produktqualität in Europa maßgeblich stärken.“ Zudem sollen Verbraucher und Verbraucherinnen beim Einkauf auf Online-Plattformen besser geschützt werden, erklärt Evelyne Gebhardt. „So werden etwa Plattformbetreiber dazu verpflichtet, vor Vertragsschluss Informationen bereitzustellen, wer tatsächlich Vertragspartner des Kunden ist oder nach welchen Kriterien die Produktangebote gelistet sind. Damit passen wir das Verbraucherrecht an das moderne Kaufverhalten an.“ Kritisch sieht die SPD-Europaabgeordnete dagegen, dass die Europäische Kommission das bewährte Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen aushöhlen will. So soll das Widerrufsrecht davon abhängig gemacht werden, ob ein Kunde ein Produkt bereits gebraucht hat oder nicht. „Mit den geplanten Änderungen beim Widerrufsrecht würde die Kommission den Verbraucherschutz beim Online-Handel erheblich schwächen“, warnt Evelyne Gebhardt. „Eine solche Einschränkung würde sowohl beim Verbraucher als auch beim Händler zu einer großen Rechtsunsicherheit führen und eine Flut von Rechtstreitigkeiten nach sich ziehen. Deshalb werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür eintreten, dass das Widerspruchsrecht unangetastet bleibt und der neue Deal für den Verbraucher kein schlechter Deal wird.“ Das vierzehntägige Widerrufsrecht war 2014 eingeführt worden, weil der Kunde beim Online-Kauf, anders als bei Einkäufen im Geschäft, das Produkt weder ansehen noch testen kann. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 2 28 37466 und Angelika Pentsi +32 473 930 060 (Pressesprecherin)