29.11.2022

„Verbraucher*innen-Rechte gegen gefährliche Waren stärken“

Einigung auf Verordnung zur Produktsicherheit

Unterhändler*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat haben sich in der Nacht zum heutigen Dienstag, 29. November 2022, auf eine Verordnung zur Produksicherheit geeinigt. 


René Repasi, Sprecher der Europa-SPD für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

„Verbraucher*innen werden mit dieser Einigung zwischen Europäischem Parlament und EU-Staaten künftig noch besser vor gefährlichen Produkten geschützt werden. Die neuen Vorgaben für Online-Markplätze und Unternehmen in der Lieferkette aktualisieren die bestehenden Gesetze zur Produktsicherheit und passen sie an die neuen Herausforderungen durch Online-Shopping und Cybergefahren an.

Besonders wichtig sind die neuen Vorgaben für Produkte, die direkt aus einem Drittland versendet werden: Künftig gilt, dass jedes Produkt eine sogenannte verantwortliche Person in der EU haben muss. Dadurch wird die Marktüberwachung gestärkt und sicher sein, dass solche Produkte in der EU auf ihre Übereinstimmung mit europäischen Produktsicherheitsgesetzen und -standards geprüft werden. Auf Online-Markplätzen werden besonders viele gefährliche Produkte gehandelt. Daher werden die Markplatz-Anbieter künftig schneller auf Anordnungen der Behörden zur Marktüberwachung reagieren und Verbraucher*innen besser bei Rückrufen informieren müssen.

Neu sind die Rechte von Verbraucher*innen bei Rückrufen von gefährlichen Produkten. Hier muss deutlich über den sonst üblichen Zeitraum hinaus ein Angebot vom Hersteller gemacht werden, aus dem Verbraucher*innen wählen können, ob das Produkt ersetzt, repariert oder der Kaufpreis erstattet werden soll.

Diese neuen Regeln sind ein notwendiger Schritt für mehr Verbraucherschutz und einheitliche Regeln im Binnenmarkt, die den Wettbewerb schützen. Leider haben die Mitgliedstaaten europaweit einheitliche Strafen blockiert, die das Parlament gefordert hatte.“

Dieses Trilog-Ergebnis muss nun zunächst im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bestätigt werden. Anschließend befasst sich das Plenum des Europäischen Parlaments mit den Vereinbarungen und stimmt dann final darüber ab. Mit einer Abstimmung im Plenum ist frühestens im Frühjahr zu rechnen. Die Mitgliedstaaten müssen die Verordnung zur Produktsicherheit 18 Monate nach Inkrafttreten anwenden.