27.03.2018

Strenge Limits für Dieselabgase am Arbeitsplatz

Die Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker im Europäischen Parlament wollen das Krebsrisiko am Arbeitsplatz verringern. „Krebs ist die häufigste Todesursache am Arbeitsplatz in der Europäischen Union, angeführt von Lungenkrebs. Trotzdem weigerte sich die EU-Kommission bisher unverständlicherweise, Abgase von Dieselmotoren in den Geltungsbereich der sogenannten Krebsrichtlinie aufzunehmen. Eine große Mehrheit im Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments bessert nun nach und legt einen Arbeitsplatzgrenzwert fest, der dem deutschen Grenzwert folgt. Rund 3,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa, in Lagerhallen, im Bergbau oder im Güterverkehr sind so laut dem Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmedizin künftig besser vor Diesel-Emissionen geschützt“, sagt Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD. Der Grenzwert für Diesel-Emissionen liegt in Deutschland bei 0,05 Milligramm pro Kubikmeter. Der Sozial- und Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt am Dienstag, 27. März 2018 über die weitere Änderung der Krebsrichtlinie ab. Eine Mehrheit dafür gilt als sicher. Das Europäische Parlament hatte zuvor jahrelang eine Überarbeitung der Krebsrichtlinie gefordert, bis die EU-Kommission endlich Vorschläge vorgelegt hat. Das erste von insgesamt vier Paketen der Überarbeitung ist seit dem 16. Januar 2018 in Kraft. Es enthält europaweit verbindliche und strengere Grenzwerte für Holzstaub oder stark ätzende Chrom-VI-Verbindungen. „Im zweiten Grenzwertepaket kommen nun auch Motoröle in den Anwendungsbereich hinzu, die in Verbrennungsmotoren zur Schmierung und Kühlung verwendet werden und Auslöser für Hautkrebs sind“, erklärt Michael Detjen. Kritik äußert der SPD-Europabageordnete am Kurs der EU-Kommission: „Jährlich sterben zwischen rund 58.000 und 107.000 Menschen durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen - laut dem Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt in den Niederlanden. Entgegen der Zusage der Kommission wurden etwa für das krebserregende Formaldehyd trotzdem keine Grenzwerte vorgeschlagen. Der Stoff findet sich beispielsweise im Gesundheitsdienst in Konservierungs- und Desinfektionsmitteln. Das ist eine verpasste Gelegenheit, denn die Sozialpartner waren sich bereits einig, dass wir hier strengere Obergrenzen brauchen. Hier muss die EU-Kommission entsprechende Vorschläge nachlegen, damit wir noch in dieser Legislaturperiode den Abschluss schaffen", so Michael Detjen. Nach der Annahme im Beschäftigungsausschuss muss das Plenum des Europaparlaments über das Mandat des Ausschusses entscheiden. Bei einem positiven Ausgang kann der Ausschuss über seine Änderungen direkt mit Ratspräsidentschaft und Europäischer Kommission verhandeln. Ein Zeitplan hierfür liegt noch nicht vor. Die Europäische Kommission plant darüber hinaus bis zum Ende der Legislaturperiode Ende Mai 2019 ein drittes und viertes Grenzwertpaket zur Überarbeitung der Krebsrichtlinie vorzustellen. Weitere Informationen: Büro Detjen +32 228 37563 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)