06.06.2018

Regierungen lassen sich ihre Position von Konzernen diktieren

Die für Telekommunikation zuständigen EU-Minister werden sich am Freitag, 8. Juni 2018, treffen, um über die geplante ePrivacy-Verordnung zu sprechen. Eine Entscheidung wird allerdings voraussichtlich ausbleiben. Für Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im EU-Parlament und parlamenatarische Verhandlungsfüherin für die ePrivacy-Verordnung, ist die Verzögerungstakik der EU-Mitgliedstaaten nicht nachvollziehbar: „Mit der ePrivacy-Verordnung wollen wir EU-weit das Recht auf Privatsphäre in der Online-Kommunikation sichern – quasi das Briefgeheimnis für Whatsapp und Co. Der ePrivacy-Vorschlag liegt seit Anfang 2017 auf dem Tisch, das EU-Parlament ist seit Herbst 2017 bereit für weitere Verhandlungen, nur die Mitgliedstaaten im Rat lassen sich ihre Position seit eineinhalb Jahren von Konzernen diktieren und stehen auf der Bremse!“ Ursprünglich hatte der amtierende bulgarische Vorsitz des Rates eine fertige Position für den Telekommunikations-Rat am 8. Juni 2018 anvisiert. Voraussichtlich ohne Erfolg. „Statt lamentieren oder bestehende Geschäftsmodelle zu kopieren, muss die Wirtschaft in Europa endlich in neue digitale Geschäftsmodelle investieren, die Nutzerinnen und Nutzern mehr Rechte geben“, so Birgit Sippel, und weiter: „In den letzten eineinhalb Jahren hat das Bundeswirtschaftsministerium bei ePrivacy nur allzu bereitwillig den Untergangsszenarien einiger Industrievertreter gelauscht – und steht jetzt nicht zuletzt durch den Skandal um Cambridge Analytica blamiert da.“ Die aktuelle ePrivacy-Richtlinie von 2009 ist so veraltet, dass sie nicht einmal Messenger oder Plattformen wie Facebook abdeckt. Telekommunikationsunternehmen hingegen unterliegen heute schon strengen Regeln. „Das Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation wird nicht erst durch die ePrivacy-Verordnung erfunden. Schon heute ist sie ein EU-Grundrecht. Wir wollen sie nur an das Zeitalter der Digitalisierung anpassen“, so Birgit Sippel. Seit Beginn der EU-weiten Anwendbarkeit der Datenschutz-Verordnung müssen Telekommunikationsunternehmen sowohl die einheitlichen Datenschutzvorgaben als auch die nationalen Umsetzungen zu ePrivacy einhalten. „Ursprünglich sollten die Verordnungen zum Datenschutz und zu ePrivacy gemeinsam Anwendung finden“, sagt Birgit Sippel. „Aber durch die Blockade im Rat sehen sich Telekommunikationsanbieter jetzt einem Gewirr aus einheitlichen Datenschutzregeln und national verschieden umgesetzen ePrivacy-Regeln gegenüber. Die Rechtsfolgen sind nicht geklärt. Facebook und Co. lachen sich dagegen ins Fäustchen – bis zu einer Reform der EU-Privacy-Regeln gelten diese für sie nicht. Das darf so nicht bleiben. Die Mitgliedstaaten müssen endlich Position beziehen, damit wir die Verhandlungen beginnen können.“ Weitere Informationen: Büro Sippel +33 3881 37559 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)