25.05.2011

Rat ermutigt Verkehrssünder

Verkehrsausschuss stimmt über Richtlinienvorschlag zur Durchsetzung von Verkehrsvorschriften ab Verkehrssünder sollen für Vergehen, die sie außerhalb ihres eigenen Landes begehen, grenzüberschreitend belangt werden können. Dafür sprach sich der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament bei seiner Abstimmung über den Richtlinievorschlag zur Durchsetzung von Verkehrsvorschriften in Zweiter Lesung mit deutlicher Mehrheit (38:2) aus. Der SPD-Europaabgeordnete und Verkehrsexperte Ismail Ertug erklärte: „Wir wollen gemeinsame europäische Mindeststandards für Verkehrskontrollen, effektiven Datenschutz der erhobenen und ausgetauschten Informationen sowie klare Konsequenzen für Verkehrssünder." Im Ausschuss stimmte die Mehrheit der Verkehrspolitiker für die entsprechenden Änderungsanträge. Demnach sollen zukünftig Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheit am Steuer, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und das Überfahren einer roten Ampel unter dem Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Die Abgeordneten stimmten auch den von den Mitgliedsländern zusätzlich eingebrachten Verkehrsdelikten zu wie: Fahren unter Drogeneinfluss, das Nichtragen eines Sicherheitshelmes, die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und dem Fahren auf verbotenen Fahrstreifen. Die starre Haltung der Verkehrsminister im Rat macht es allerdings fraglich, ob Verkehrssünder in der Praxis auch tatsächlich mit Konsequenzen rechnen müssen. Ismail Ertug dazu: „Die Minister der Länder haben zwar viele neue Delikte eingebracht, gleichzeitig möchten sie aber die Sanktionsmöglichkeiten stark einschränken. Das würde aber dazu führen, dass der Verkehrssünder, wenn er einen Bescheid aus dem EU-Ausland erhält, zahlt oder eben auch nicht. Das ist weder logisch, noch verantwortlich.“ Denn 35.000 Menschen sterben jährlich bei Verkehrsunfällen auf Europas Straßen: „Eine traurige Bilanz, die den Verkehrs­ministern der EU Anlass für konsequentere Gesetze geben sollte. Auf Druck von uns Sozialdemokraten hat der Ausschuss deshalb erneut die Wiederaufnahme von Folgemaßnahmen für Nichtzahler eingefordert“, so Ismail Ertug weiter. Fraktionsübergreifende Unzufriedenheit herrscht bei den Ausschussmitgliedern auch darüber, dass die Verkehrsminister die Rechtsgrundlage für den Richtlinien­vorschlag geändert haben. „Demnach könnte Telefonieren am Steuer in Irland, Dänemark und Großbritannien nicht geahndet werden, da die Richtlinie dort aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage keine Anwendung finden wird“, nennt Ismail Ertug ein Beispiel. Trotz der Enttäuschung über die Ratsposition kann der Sozialdemokrat dem ganzen auch Positives abringen: "Zumindest ist jetzt absehbar, dass endlich eine europaweite Regelung in diesem Bereich kommt", so Ismail Ertug abschließend.