26.04.2022

"Pyrrhussieg für Uploadfilter-Lobby"

EuGH-Urteil zum Urheberrecht

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechtmäßigkeit der EU-Reform des Urheberrechts bestätigt. Die polnische Regierung hatte gegen einen Teil der 2019 beschlossenen Regeln geklagt, weil sie durch Uploadfilter die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit gefährdet sieht (Rechtssache C-401/19).

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament:

"Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Pyrrhussieg für die Befürworter*innen von Uploadfiltern. Zwar hat der Europäische Gerichtshof in seiner Richtungsentscheidung Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie und damit auch Uploadfilter grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Gleichzeitig haben die Richter*innen aber auch klargestellt, dass Artikel 17 nur deshalb rechtmäßig ist, weil das Sperren oder Filtern rechtmäßiger Inhalte explizit ausgeschlossen ist. Damit dürfen Uploadfilter, die nicht zuverlässig zwischen legalen und illegalen Inhalten unterscheiden können, nicht eingesetzt werden.
Zusätzlich dürfen Plattformen richtigerweise nicht selbst entscheiden, was eine Urheberrechtsverletzung oder eine legale Nutzung darstellt. Nur offensichtliche Rechtsverletzungen dürfen gesperrt werden, legale Zitate, Parodie oder Kunst bleiben geschützt.

Damit bestätigt der Gerichtshof grundsätzlich die Kritik der Europa-SPD an der Unzuverlässigkeit von Uploadfiltern und möglichen Problemen im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Es gilt jetzt im nächsten Schritt zu prüfen, ob die nationalen Umsetzungen der Urheberrechtsrichtlinie den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs genügen. In der deutschen Umsetzung der Richtlinie hat sich die SPD bereits für den Schutz legaler Inhalte vor Uploadfiltern eingesetzt."