17.06.2026

„Ohne Kennzeichnung gibt es keine Wahlfreiheit“

EU-Parlament billigt Deregulierung neuer Gentechnik

Eine Mehrheit im Europäischen Parlament hat in Straßburg den Weg für die weitreichendste Deregulierung des EU-Rechts für genveränderte Lebens- und Futtermittel seit Jahrzehnten freigemacht. Künftig sollen viele durch Neue Gentechnik veränderte Pflanzen mit konventionell produzierten Produkten gleichgestellt werden. Damit fallen für zahlreiche Produkte wichtige Vorgaben zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit weg. 
 

Maria Noichl, agrarpolitische Sprecherin der Europa-SPD: 
„Wahlfreiheit braucht Transparenz. Eine Parlamentsmehrheit aus Konservativen, Rechtsextremen und Liberalen nimmt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was auf ihren Tellern landet. Ohne klare Kennzeichnung gibt es keine informierte Entscheidung, weder für Verbraucher:innen noch für Landwirt:innen. Die SPD steht klar für Transparenz, Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip und den Schutz genetischer Ressourcen, auch bei Innovationen in der Pflanzenzüchtung. 

Neue Gentechnik braucht klare Regeln. Wer tief ins Erbgut eingreift, darf sich nicht aus der Verantwortung für Rückverfolgbarkeit und Risikoprüfung verabschieden. Mit dieser Entscheidung wird der Schutz gentechnikfreier Wertschöpfungsketten geschwächt. Die Folgen tragen Bäuerinnen und Bauern sowie die ökologische Landwirtschaft. 

Künftig können auch natürlich vorkommende Pflanzenmerkmale durch Unternehmen privatisiert werden. Das ist die Privatisierung unseres natürlichen Erbes. Natürliche Pflanzenmerkmale dürfen nicht zur Ware weniger Großkonzerne werden. Wer Patente ausweitet und Transparenzregelungen streicht, stärkt die Marktmacht weniger Unternehmen und schwächt den mittelständischen Pflanzenzüchtungssektor in Europa."


Nach dieser finalen Zustimmung des Europäischen Parlaments tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in der gesamten EU in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einer 24-monatigen Übergangsfrist, während der die notwendigen Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet werden. Der neue Rechtsrahmen soll ab Mitte 2028 anwendbar sein.