19.05.2026

"Offen für Investitionen – aber nicht unkontrolliert"

EU verschärft Kontrolle ausländischer Finanzierungen in sensiblen Bereichen

Das Europäische Parlament hat im Straßburger Plenum für die Reform der europäischen Investitionskontrolle gestimmt. Die aktualisierte Rechtsvorschrift stärkt den EU-Rahmen für die Überprüfung ausländischer Investitionen, die Risiken für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen könnten. Sie führt ein Mindestmaß an Harmonisierung ein und erweitert den Anwendungsbereich der Sektoren, die einer obligatorischen Überprüfung unterliegen. Dabei geht es etwa um strategische Sektoren wie Verteidigung, Halbleiter, künstliche Intelligenz, kritische Rohstoffe und Finanzdienstleistungen. Die Reform ist Teil der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit und soll Ende 2027 in Kraft treten. 


Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:
 „Die Europäische Union verfügt über eines der offensten Investitionsumfelder weltweit, und Millionen Arbeitsplätze in Europa hängen von ausländischen Investitionen ab. Das gilt insbesondere für Deutschland, eines der wichtigsten Zielländer für ausländische Direktinvestitionen in der EU. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass unsere kritische Infrastruktur nicht unter die Kontrolle ausländischer Akteure gerät und sensibler Technologietransfer verhindert wird – etwa wenn ausländische Investoren Chipfabriken oder lokale Hafenterminals übernehmen wollen. Mit dieser Reform bleibt Europa ein offener Standort für internationale Investitionen. Aber Offenheit darf nicht bedeuten, dass wir unsere eigene Sicherheit aufs Spiel setzen. 

Einer der größten Fortschritte der Reform ist, dass künftig jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein wird, einen eigenen Überprüfungsmechanismus einzurichten und dass die Verfahren zur Investitionsprüfung innerhalb der Mitgliedstaaten stärker harmonisiert werden. Damit beenden wir den Flickenteppich nationaler Regelungen und erhöhen zugleich die Attraktivität des europäischen Marktes für Investoren. Außerdem werden Mitgliedstaaten und EU-Kommission künftig deutlich enger zusammenarbeiten, um Risiken für die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit Europas frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus können sich Mitgliedstaaten künftig nicht mehr aussuchen, welche Fälle sie prüfen: Ausländische Investitionen in bestimmten sensiblen Sektoren müssen künftig verpflichtend kontrolliert werden. 

Es geht dabei nicht darum, uns gegenüber ausländischen Investitionen abzuschotten. Die EU bleibt offen für Investitionen und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Klar ist aber auch: Wir brauchen Investitionen, jedoch keine unkontrollierten. Mit der Reform haben wir die richtige Balance gefunden – zwischen dem Schutz unserer Sicherheit und dem Ziel, Europa weiterhin als attraktiven Standort für internationale Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten zu stärken. Wir müssen dafür sorgen, dass sich dieses sorgfältige Gleichgewicht auch im künftigen Gesetz zur Beschleunigung der Industrieentwicklung und in anderen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit widerspiegelt. Ich lehne Protektionismus unter dem Deckmantel der wirtschaftlichen Sicherheit ab. Auch wenn dies kurzfristig attraktiv erscheint, wäre es langfristig sehr schädlich für die EU.“ 


Die bisherigen EU-Regeln zur Überprüfung ausländischer Investitionen gelten seit 2020. Nach erfolgreichen Trilog-Verhandlungen im Dezember 2025 stimmt das Europäische Parlament nun über den finalen Kompromiss ab. Nach der endgültigen Zustimmung durch den Rat wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und 18 Monate später in Kraft treten.