20.02.2026

"Noch gibt es rechtliche Grenzen für Trump"

Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen US-Zollpolitik

Der Oberste Gerichtshof der USA hat heute zentrale Elemente der Zollpolitik von Donald Trump für rechtswidrig erklärt und damit einem Teil der von ihm verhängten Zölle die rechtliche Grundlage entzogen. Das Urteil folgt auf monatelange juristische Auseinandersetzungen sowie Berichte, wonach die US-Regierung erhebliche Zollrückzahlungen befürchtete, sollte die gesetzliche Basis der Maßnahmen kippen. Bernd Lange, Handelsausschussvorsitzender, hat vor diesem Hintergrund eine Sondersitzung des parlamentarischen Verhandlungsteams für den EU-US-Handelspakt für Montag, 23. Februar, einberufen.


Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments:

„Das ist ein positives Signal für die Rechtsstaatlichkeit und eine Klatsche für die willkürliche und uneingeschränkte One-Man-Show-Zollpolitik von Donald Trump. Auch ihm werden rechtliche Schranken gesetzt; seine Macht ist nicht unbegrenzt. Die US-Regierung hatte die Richter:innen des Supreme Court unter enormen politischen Druck gesetzt. Mit diesem Urteil zeigen die Jurist:innen jedoch, dass auch der US-Präsident sich nicht im rechtsfreien Raum bewegt, und verteidigen damit die Gewaltenteilung. Gleichwohl wird die Unsicherheit in der Wirtschaft jetzt wieder steigen und die konkreten wirtschaftlichen Folgen sind nicht absehbar. Schließlich stehen mögliche Zollrückzahlungen in Höhe von hunderten von Milliarden Dollar im Raum. Seine Zollpolitik könnte zu einem Eigentor für Trump werden. 

Donald Trump hat die Checks and Balances in den Vereinigten Staaten wiederholt attackiert, konnte sie bislang jedoch nicht zerstören. Der ständige Rückgriff auf Notstandsgesetzgebung und die damit praktisch verbundene Aushebelung der demokratischen Kontrolle sind selbstverständlich kein adäquates Mittel, um nachhaltig sinnvolle Wirtschaftspolitik zu gestalten. Die Ära der unbegrenzten, willkürlichen Zolltarife des Präsidenten könnte jetzt ein Ende haben.

Langfristige Folgen für seine Zollpolitik oder gar einen grundlegenden Kurswechsel wird dieses Urteil allerdings nicht haben. Man hat ihm zwar seine bisherige Allzweckwaffe weggenommen, aber ich gehe davon aus, dass der US-Präsident bereits einen entsprechenden Plan seiner Entourage in der Tasche hat. Allerdings sehen die meisten US-Handelsgesetze ein Mindestmaß an Untersuchungen und Begründungen vor. Das wird nicht kurzfristig umzusetzen sein.

Wir müssen das Urteil und seine Konsequenzen nun auch im Europäischen Parlament sorgfältig auswerten und prüfen, welche Auswirkungen die Entscheidung auf unsere Arbeit bei der Umsetzung des EU-US-Handelsdeals vom vergangenen Sommer hat. Deshalb werde ich bereits für diesen Montag eine Sondersitzung des Verhandlungsteams und des Rechtsdienst des EU-Parlaments einberufen, um gemeinsam zu beraten, wie wir damit konkret umgehen und was das für den bisherigen Zeitplan bedeutet. Da ein Großteil der sogenannten gegenseitigen Zölle auf der nun beanstandeten gesetzlichen Grundlage beruht, können weder die US-Regierung noch die Europäische Union einfach zur Tagesordnung übergehen."