02.12.2022

"Neue Regeln schützen vor Überschuldung"

Einigung auf aktualisierte Vorgaben für Vebraucherkredite

Unterhändler*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat haben sich in der Nacht zum heutigen Freitag auf Neuerungen der Vorschriften für Verbraucherkredite geeinigt. Damit sollen Verbraucher*innen angesichts der neuen digitalen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Lage besser geschützt werden.

René Repasi, Sprecher der Europa-SPD für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

„Die neuen Vorgaben sind ein eindeutiger Fortschritt gegenüber der bisherigen Gesetzgebung und machen Kredite für Verbraucher*innen zu einem sichereren Finanzierungsmittel.

Ob ein neues Mobiltelefon oder die nächsten Urlaubsreise - kreditfinanzierte Spontankäufe können Verbraucher*innen in die Schuldenfalle locken. Doch jetzt ist damit Schluss.
Diese Einigung sorgt dafür, dass Anbieter die Verbraucher*innen besser über ihre Rechte informieren müssen. Das ist gut für beide Geschäftspartner, denn mit den neuen Regeln herrscht Rechtsklarheit und Schutz vor fragwürdigem Geschäftsverhalten!

Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es notwendig, diese Gesetzgebung zu aktualisieren. Bessere Informationen über die Widerrufsfristen, die wahren Kosten des Kredits und vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten stärken die Rechte der Käufer*innen. Eine verpflichtende Prüfung, ob Verbraucher*innen denn kreditwürdig sind, verpflichtet die Unternehmen zu korrektem verhalten. Durch die Einführung eines Rechts auf Vergessen bei Krebspatienten wird sichergestellt, dass diese auch nach der Krankheit nicht
diskriminiert werden können.“

Die vorläufige politische Einigung, die das Verhandlungsteam des EU-Parlaments erzielt hat, muss nun zunächst vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und dann vom Plenum gebilligt werden. Auch der Rat muss die Einigung noch absegnen, bevor sie in Kraft treten kann.