29.05.2018

Nachhaltige Fischerei in der Nordsee auch nach dem Brexit

Kabeljau, Scholle, Seezunge und Co. sollen bis spätestens zum Jahr 2020 in der Nordsee dauerhaft auf nachhaltigem Niveau gefischt werden. Mit der Zustimmung zum Nordseemanagementplan ist das Europäische Parlament diesem Ziel am Dienstag, 29. Mai 2018, entscheidend näher gekommen. „Ich will eine nachhaltige und wissensbasierte Fischereipolitik. Mit dem Nordseemanagementplan gibt es nun klare Regeln für die EU-Fischereiminister bei der jährlichen Quotenfestsetzung. Wieviel gefischt werden darf, muss jetzt auf Grundlage der besten verfügbaren Gutachten entschieden und schnell an neue wissenschaftliche Daten angepasst werden“, so Ulrike Rodust. Die Berichterstatterin zum Nordseeplan, die auf Seite des Europäischen Parlaments auch für die Fischereireform zuständig war, sieht damit die negativen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem deutlich reduziert. Gleichzeitig sichere das Fischen auf Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags dauerhaft die Existenz von Fischern. „Mir war wichtig, den Bewirtschaftungsplan rechtzeitig für die entsprechenden Brexit-Verhandlungen verabschiedet zu haben. Die Bestände müssen nachhaltig befischt werden - jetzt und nach dem Brexit. Die gemeinsam genutzten Bestände unterliegen einer gemeinsamen Verantwortung. Der nun verabschiedete Nordseeplan bietet sowohl eine Basis für die Verhandlungen als auch für eine nachhaltige Fischerei“, erläutert Ulrike Rodust. Mehrjahrespläne setzen die Ziele der gemeinsamen EU-Fischereipolitik (GFP) für bestimmte Fischarten und Meeresregionen um. Nach dem 2016 verabschiedeten Ostseemanagementplan ist der Mehrjahresplan für die Grundfischbestände in der Nordsee der zweite Plan dieser Art unter der reformierten GFP. Bislang existieren für die Nordsee lediglich getrennte Pläne für Kabeljau, Scholle und Seezunge. Diese und weitere in gemischten Fischereien gefangene Grundfischbestände wie Schellfisch, Seelachs, Wittling, Seeteufel, Tiefseegarnele und Kaisergranat sind nun in einem einheitlichen Mehrjahresplan zusammengefasst. Der Plan nimmt ferner Bezug zur Freizeitfischerei. Bei erheblichen Auswirkungen der Freizeitfischerei auf einen Bestand, können die Mitgliedstaaten diese beschränken. Mit der Zustimmung des Plenums tritt die Verordnung im Herbst 2018 in Kraft. Weitere Informationen: Büro Rodust +32 2 28 45502 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)