16.03.2026

"Missbrauchsbilder im Netz effektiv eindämmen"

Verhandlungen über EU-Regelung bleiben ohne Erfolg

Die Verbreitung von Kindesmissbrauchsmaterial im Netz muss effektiv bekämpft werden. Parlament und Mitgliedstaaten verhandeln dafür über ein umfassendes Gesetz, nachdem im Rat seit über drei Jahren keine gemeinsame Position gefunden werden konnte. Bis eine dauerhafte Lösung beschlossen ist, erlaubt aktuell eine Ausnahmeregelung von der europäischen 'ePrivacy-Richtlinie' Anbietern digitaler Kommunikationsdienste, private Kommunikation freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und nach Anbahnungsversuchen Erwachsener zu Kindern (sogenanntes 'Grooming') zu durchsuchen. Kritiker:innen befürchten eine flächendeckende, anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation.

Nachdem das EU-Parlament vergangene Woche seine Position verabschiedet hatte, um die vorübergehende Regelung zur Durchsuchung von Online-Material mit strikten Bedingungen zu verlängern, scheiterte heute die Verhandlungsrunde mit den Mitgliedstaaten.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D:

„Die Verhandlungen stehen unter Zeitdruck: Im April läuft die Übergangsregelung aus, mit der Anbietern digitaler Kommunikationsdienste das Aufdecken von Missbrauchsbildern ermöglicht wird. Trotz der Dringlichkeit, eine gemeinsame Lösung zu finden, zeigten die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten mangelnde Flexibilität. Sie nehmen in Kauf, dass es den Anbietern bald nicht mehr möglich sein wird, der Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch entgegenzuwirken. Als Parlament war uns wichtig, dass bereits identifiziertes oder gemeldetes Material über sexuellen Kindesmissbrauch auffindbar und für Strafverfolgung verwendbar sein sollte. Die Umsetzungsberichte der Kommission zeigen jedoch auch, dass Einsatz und Nutzen der Maßnahmen bei bisher unbekanntem Material und Grooming nicht so effizient sind wie von den Mitgliedstaaten immer wieder behauptet wird. 

Angesichts der auslaufenden Übergangsregelung gilt es nun, das Bewusstsein der Nutzer:innen für diese Online-Brutalität zu schärfen, die Strafverfolgungsbehörden zu stärken und ihre Kapazitäten zur verhältnismäßigen Bekämpfung der Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet auszubauen. Das Europäische Parlament wird sich weiterhin konstruktiv und mit einer ausgewogenen und starken Position in die Verhandlungen über die langfristigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch einbringen. Unser Ziel bleibt: Kinder schützen, ohne die Privatsphäre von digitaler Kommunikation komplett aufzuheben."

Hintergrund: Grundlage für die zu verlängernde Ausnahmeregelung ist die sogenannte ePrivacy-Richtlinie. Diese europäische Regelung enthält strikte Voraussetzungen, um Daten rund um elektronische Kommunikation zu verarbeiten.