25.04.2018

Missbrauch der Niederlassungsfreiheit unterbinden

Weniger Hürden und mehr Mobilität für Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt - das sind die Ziele der Europäischen Kommission mit ihrer Reform zum europäischen Unternehmensrecht, die sie am Mittwoch, 25. April 2018, vorgestellt hat. Das Paket besteht aus zwei Gesetzesinitiativen: eine Richtlinie zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden gesellschaftlichen Reorganisation (Verschmelzung, Spaltung oder Umwandlung von Unternehmen) sowie eine Richtlinie zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Die Kommission schlägt unter anderem ein besonderes Verfahren vor, eine Art Klausel zur Missbrauchsbekämpfung. Unternehmen sollen diese Vereinbarungen berücksichtigen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat ziehen möchten oder die Teilung des Unternehmens zwischen EU-Ländern wünschen. „Die EU-Kommission ist dem Appell des Europaparlaments gefolgt, gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen. Es darf nicht weiterhin möglich sein, aus rein steuerlichen Gründen oder zur Umgehung der Mitbestimmung seinen Hauptsitz in ein anderes EU-Land zu verlegen“, so die rechtspolitische Sprecherin Sylvia-Yvonne Kaufmann. „ Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorab an Plänen beteiligt werden müssen und über die Folgen einer Reorganisation informiert werden. Wir müssen aber als Gesetzgeber daran arbeiten, reale Kriterien festzulegen und darauf achten, dass das entscheidende Kriterium, der Ort der wirtschaftlichen Aktivität des Unternehmens ist. Nur das zählt“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann. Der Europäische Gerichtshof hatte kürzlich bestätigt, dass Unternehmen in der EU im Rahmen ihrer Niederlassungsfreiheit ihren eingetragenen Sitz von einem Mitgliedstaat in das anderen verlegen können, auch wenn dies allein darauf abzielt, günstigere Rechtsvorschriften zu genießen, darunter auch steuerliche Vorteile im Aufnahmestaat. „Die Niederlassungsfreiheit ist selbstverständlich eine der Grundfreiheiten der EU“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann, „doch nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Steuerskandale wie LuxLeaks oder Paradises- Papers demonstrieren, wie nötig die Europäische Union einen verbindlichen Rechtsrahmen gegen Steuerhinterziehung und Sozialdumping benötigt.“ Weitere Informationen: Büro Kaufmann +32 2881 47788 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)