16.09.2021

„Lobby-Sieg gegen die Gesundheit“

Eindämmung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung gescheitert

Im EU-Parlament gibt es keine Mehrheit dafür, fünf Antibiotika-Gruppen offiziell als sogenannte Reserveantibiotika einzustufen, wie am heutigen Donnerstag bekannt wurde. Diese Medikamente sind gemäß der Weltgesundheitsorganisation von kritischer Bedeutung sowie höchster Priorität und sollten deshalb für die Behandlung des Menschen vorbehalten sein – und nicht bei Tieren eingesetzt werden. Die neuen Regeln sollten Resistenzen gegen Antibiotika verhindern.

Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:

„Die Zurückweisung dieses Einspruchs gegen die EU-Kommission ist ein Lobby-Sieg, der mit Falschinformationen errungen wurde - eine Niederlage für den Schutz menschlicher Gesundheit. Bereits heute sterben jährlich mehr als 700.000 Menschen an Infektionen, die aufgrund von Resistenzen nicht mehr erfolgreich behandelt werden können. Das Ziel des Einspruchs war, den massiven Antibiotika-Einsatz, auch von Reserveantibiotika, in der kommerziellen Tierhaltung einzudämmen, um die Gefahr weiterer Antibiotika-Resistenzen zu minimieren.

Antibiotikaresistente Keime sind eine stetig wachsende Gefahr. Laut Weltgesundheitsorganisation zählen sie zu den zehn größten Bedrohungen für die globale Gesundheit und haben das Potenzial, bis zum Jahr 2050 jährlich zehn Millionen Menschen zu töten. Deshalb müssen bestimmte Antibiotika, die noch gegen resistente Keime wirken und das letzte Mittel im Kampf gegen Infektionen sind, der menschlichen Behandlung vorbehalten werden. Es entsetzt mich, dass eine Parlamentsmehrheit sich nun geweigert hat, Reserveantibiotika nicht für die Rettung von Menschenleben vorzubehalten.“


Constanze Krehl, stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss:

"Es geht darum, den Einsatz dieser Reserveantibiotika in der Gruppenanwendung in Mastbetrieben zu unterbinden - und nicht um die Einzeltierbehandlung von Hund, Katze, Wellensittich oder Pferd.

Der Einspruch hatte sehr wohl auch die Gesundheit von Tieren im Blick. Durch die vorsorgliche Verabreichung von großen Mengen Antibiotika in der Massentierhaltung, werden häufig Krankheiten behandelt, die allein durch schlechte Haltungsbedingungen auftreten. Es ist absurd, diese Art der Tierhaltung mit einem Verweis auf das Tierwohl zu verteidigen."

Die EU-Kommission muss ihren delegierten Rechtsakt zum Einsatz von Reserveantibiotika nun weder überarbeiten noch anderweitig anpassen.