10.10.2018

Konservative blockieren Stärkung von Verbraucherrechten

Ein Kunde verschuldet sich wegen einer irreführenden Bankberatung. Ein Telekommunikationsanbieter verlangt überraschend horrende Gebühren. Viele Menschen sind von solchen Fällen betroffen, doch für einzelne wären die Klagekosten oft enorm. Was tun? Verbraucherschützer und Rechtsexpertinnen sprechen am Mittwoch, 10. Oktober2018, mit den Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitikern des Europäischen Parlaments über den Vorschlag der EU-Kommission, Verbandsklagen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten einzuführen. Die Verbandsklage soll es Verbraucherorganisationen künftig ermöglichen, vor Gericht gegen unlautere Händler vorzugehen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen. Doch obwohl die EU-Kommission ihren Vorschlag zur kollektiven Wahrnehmung von Verbraucherinteressen bereits im April veröffentlicht hat, stockt die Gesetzgebung. „Konservative blockieren hier die mögliche Stärkung von Verbraucherrechten. So weigert sich der EVP-Berichterstatter ohne sachliche Begründung, seinen Berichtsentwurf zu veröffentlichen. Dieser muss aber vorgelegt werden, um das Gesetzgebungsverfahren im Parlament zu beginnen. Das Verhalten der EVP-Fraktion ist nicht hinnehmbar. Auf Lobbydruck unterlaufen deren Abgeordnete den demokratischen Willensbildungsprozess im Parlament“, sagt Tiemo Wölken, Mitglied im Rechtsausschuss. „Wir können noch so gute Verbraucherschutzgesetze erlassen – solange es kein wirksames Instrument gibt, um Rechte auch effektiv gerichtlich umzusetzen, laufen sie ins Leere.“ „Mit der Einführung von Verbandsklagen sollte ein neuer Deal für Verbraucherinnen und Verbraucher geschlossen werden“, meint auch Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. „Anstelle von konstruktiver Parlamentsarbeit lassen sich die Konservativen lieber vor den Karren von Lobbyisten spannen, die völlig unbegründet die Mär von der Gefahr amerikanischer Verhältnisse bei Kollektivklagen heraufbeschwören.“ Im Jahr 2013 hatte die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, innerstaatliche kollektive Rechtsschutzsysteme einzuführen. Dies ist nicht gelungen. Das Europäische Parlament hat zuletzt im Zusammenhang mit dem Abgasskandal einen effektiven Rechtsbehelf für Verbraucherinnen und Verbraucher gefordert. „Prozesskostenrisiken, Anwaltskosten und der Zeitaufwand hindern Betroffene gerade bei relativ geringen Schadenssummen daran, gegen große Konzerne vorzugehen. Unternehmen haben gut lachen, da sie aufgrund der hohen Hürden kaum ein gerichtliches Vorgehen durch Verbraucherinnen und Verbraucher fürchten müssen. Dies hat zuletzt der Diesel-Skandal bewiesen“, erläutert Tiemo Wölken. Weitere Informationen: Büro Wölken +32 228 47431, Büro Gebhardt +32 228 37466 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)