28.09.2020

„Kommission muss strengere Grenzwerte vorschlagen“

Schädliches Acrylamid in Kleinkind-Nahrung

Der Ausschuss für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat in einer Abstimmung am Montagabend, 28. September 2020, einen Vorschlag der EU-Kommission zu Grenzwerten bei Acrylamid in Baby- und Kleinkind-Nahrung abgelehnt. Acrylamid ist ein Nebenprodukt, das beim Backen, Braten oder Frittieren von kohlehydratreichen Lebensmitteln entsteht und somit auch in Keksen, Waffeln und einigen Babybreis enthalten ist. Acrylamid gilt als krebserregend und das Erbgut schädigend.

Die für das Thema Lebensmittelsicherheit zuständige Abgeordnete der SPD-Delegation im Umweltausschuss, Constanze Krehl, begründet das Abstimmungsergebnis:

„Es ist richtig, dass die Kommission rechtlich bindende Grenzwerte bei Acrylamid in Baby- und Kleinkindnahrung vorschlägt. Alle Studien weisen darauf hin, dass Acrylamid krebserregend ist, auch die Europäische Lebensmittelbehörde sieht in dem Stoff eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Kinder mit ihrem niedrigen Körpergewicht und dem sich erst entwickelnden Organismus sind besonders gefährdet. Deswegen brauchen wir unbedingt bindende Grenzwerte statt der bisherigen unverbindlichen Richtwerte.“

„Es ist allerdings unverständlich, warum die Kommission einen nach wie vor zu hohen Anteil des schädlichen Acrylamids erlauben will. Die Stiftung Warentest und andere europäische Verbraucherschutz-Organisationen haben festgestellt, dass es möglich ist, die bisherigen Richtwerte zu unterschreiten und deutlich niedrigere Werte in Keksen oder Waffeln für Kinder zu erzielen. Daher lehnen die Mitglieder des Umweltausschusses die Vorschläge der Kommission ab - nicht weil wir gegen rechtlich bindende Grenzwerte sind, sondern weil wir die vorgeschlagenen Werte für zu hoch halten. Gerade bei Lebensmitteln für Kleinkinder sollten die zugelassenen Werte so niedrig wie möglich sein. Wir pochen auf einen ambitionierteren Vorschlag der Kommission, dem wir zustimmen können um endlich verbindliche Höchstgrenzen in ganz Europa einzuführen.“