17.01.2018

Kindeswohl muss bei Entziehungen im Fokus stehen

Die Zahl der Kindesentziehungen durch Mütter oder Väter, die gegen den Willen des anderen Elternteils mit dem Kind in ihr Heimatland zurückkehren, wächst jedes Jahr. Im Jahr 2016 verzeichnete das Bundesamt für Justiz allein in Deutschland 511 Verfahren der internationalen elterlichen Kindesentziehung.* „Durch neue und verbesserte Regeln gegen Kindesentziehungen können wir das Leid vieler Betroffener mindern“, sagt Evelyne Gebhardt, stellvertretendes Mitglied des Rechtsauschusses, die den Verordnungstext „Brüssel IIa“ für die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament federführend begleitete. Das Plenum stimmte am Donnerstag. 18. Januar 2018 für neue Vereinbarungen in der Europäischen Union. Evelyne Gebhardt war selbst Mediatorin für grenzüberschreitende, elterliche Kindesentziehungen des Europäischen Parlaments und weiß, wie wichtig es ist, gute Regeln zu erarbeiten: „Die neuen Regeln sehen eine bessere Zusammenarbeit von Gerichten und Behörden der EU-Mitgliedstaaten vor. Dadurch wird die Verfahrensdauer erheblich verkürzt. Die Zeit der Ungewissheit eines Kindes, in welchem Land und bei welchem Elternteil es künftig leben wird dadurch wesentlich verkürzt. Im Europäischen Parlament gelang es den Sozialdemokraten außerdem, die Rechte von Kindern weiter zu stärken. „Wir wollen Mindeststandards für eine altersgerechte Anhörung von Kindern im europäischen Ausland“, so Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. „Dazu gehört unter anderem die kindgerechte Sprache.“ Außerdem haben die Sozialdemokraten eine weitere Förderung der Mediation und damit die Möglichkeit einer tragbaren, einvernehmlichen Lösung für die Betroffenen durchgesetzt. Dagegen scheiterte die von den Sozialdemokraten geforderte Einbeziehung von Eingetragenen Partnerschaften bei Scheidungen und Sorgerechtsverfahren am fehlenden politischen Willen der Konservativen und kleinlichen Verfahrensregeln der Geschäftsordnung. „Die Einbeziehung Eingetragener Partnerschaften wäre ein wichtiges Signal für mehr Toleranz und für die Gleichheit aller Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union gewesen“, bedauert Evelyne Gebhardt. Die überwiegende Mehrheit von Eingetragenen Partnerschaften in Europa ist gleichgeschlechtlich. Das Abstimmungsergebnis wird jetzt an die Europäische Kommission und an den Europäischen Rat übermittelt. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 228 37466 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513 *Quelle: Bundesamt für Justiz, Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder-und Erwachsenenschutzangelegenheiten Tätigkeitsbericht 2016