21.11.2017

Kindesentziehungen durch bessere Zusammenarbeit eindämmen

Die Zunahme internationaler Ehen führt laut Zahlen der EU-Kommission zu mehr Scheidungen und damit verbunden zu mehr grenzüberschreitenden Kindesentziehungen. Diese werden meist durch Mütter oder Väter begangen, die gegen den Willen des anderen Elternteils mit dem Kind in ihr Heimatland zurückkehren. Der Rechtsauschuss im Europäischen Parlament hat am Dienstag, 21. November, für eine Verordnung gestimmt, die die EU-weite Anerkennung von Sorgerechts-Urteilen und Ehescheidungen erleichtert. „Die neuen Regeln können künftig das Leid vieler Kinder in Europa lindern, weil durch eine bessere Zusammenarbeit der Gerichte und Behörden nicht nur die Verfahrensdauer erheblich verkürzt wird, sondern für die Betroffenen auch mehr Rechtssicherheit besteht“, sagt Evelyne Gebhardt, die den Verordnungstext „Brüssel IIa“ für die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament begleitet. „Damit wird für Eltern die Aussicht geschmälert, ein Kind dauerhaft aus seiner gewohnten Umgebung reißen zu können.“ „Häufig spielen sich wahre Familientragödien ab, wenn ein Elternteil dem anderen das gemeinsame Kind entzieht“, sagt Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. „Die SPD-Europaabgeordnete war als Mediatorin für grenzüberschreitende, elterliche Kindesentziehungen selbst mit einer Vielzahl solcher Fälle konfrontiert. „Solche Fälle sind schlimm für die betroffenen Eltern, mehr noch leiden aber die Kinder unter der Ungewissheit, in welchem Land und bei welchem Elternteil sie künftig leben werden. Die Sozialdemokraten konnten im Verordnungstext zahlreiche Verbesserungen einbringen. „Insbesondere haben wir dafür gesorgt, dass Kinder bei einer Anhörung in einem anderen Land künftig mehr Rechte erhalten“, so Evelyne Gebhardt. “Außerdem haben wir die weitere Förderung der Mediation und damit die Möglichkeit einer tragbaren, einvernehmlichen Lösung für die Betroffenen durchgesetzt. Aufgrund kleinlicher Verfahrensregeln in der Geschäftsordnung gelang es uns dagegen nicht, die Anerkennung von Entscheidungen bei Scheidungen und Sorgerechtsverfahren auf sogenannte Eingetragene Partnerschaften auszudehnen. Das wäre ein starkes Signal für mehr Toleranz und für die Gleichstellung aller Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union gewesen“, bedauert Evelyne Gebhardt. Voraussichtlich im Januar 2018 wird das Plenum des Europäischen Parlaments über die Verordnung „Brüssel IIa“ abstimmen. Die Entscheidung wird dann an die Europäische Kommission und an den Europäischen Rat übermittelt, der dann final über ein Inkrafttreten der Verordnung abstimmt. Weitere Informationen: Büro Gebhardt +32 228 37466 und Jan Rößmann (Pressesprecher) +32 473 864 513