24.05.2018

Kein Ausverkauf von Arbeitnehmerstandards in der europäischen Luftfahrt

Die SPD-Europaabgeordneten Gabriele Preuß und Michael Detjen begrüßen, dass der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments am Donnerstag, 24. Mai 2018, gegen eine Ausweitung des sogenannten Wet-Lease mit Drittstaaten gestimmt hat. Beim Wet-Lease mietet eine Airline Flugzeuge samt Besatzung an – dabei können Arbeitnehmerrechte untergraben werden. „Wet-Lease ist eine hochproblematische Praxis. Einige Fluglinien haben es schon eingesetzt, um rechtmäßige Streiks zu umgehen, und es kann dauerhaft dazu führen, dass Arbeitsplätze in der EU verloren gehen. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lehnen daher jede Ausweitung ab und konnten für unser Anliegen eine große Mehrheit der anderen Fraktionen gewinnen“, freut sich Gabriele Preuß, SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Luftfahrt. Michael Detjen, sozial- und beschäftigungspolitischer Sprecher der Europa-SPD, begrüßt ebenfalls die Lösung: „Wenn Flugpersonal aus Drittstaaten geliehen wird, um europäische Arbeitsrechtsstandards und Tarifvereinbarungen zu unterlaufen, dann ist das unlauterer Wettbewerb, der zudem die Flugsicherheit aufs Spiel setzt.“ Eine EU-Verordnung (1008/2008) schützt den europäischen Arbeitsmarkt vor negativen Auswirkungen von Wet-Lease. Demnach ist die Praxis in der EU nur erlaubt, wenn damit ein kurzfristiger Zusatzbedarf an Flugzeugen und Personal abgedeckt werden muss. Die vorgeschlagene Änderung hätte es möglich gemacht, diese Schutzvorschriften außer Kraft zu setzen, wenn dies in einem internationalen Abkommen vereinbart würde. Hintergrund der Debatte ist ein andauernder Streit mit den USA. Diese haben 2007 mit der EU ein Luftverkehrsabkommen geschlossen, welches in der Tat einen wechselseitigen Abbau der Beschränkungen für Wet-Lease vorsieht. Da die EU-Verordnung mit entsprechenden Beschränkungen ein Jahr später in Kraft getreten ist, drohten die USA nun ihrerseits mit Maßnahmen gegen EU-Fluglinien, welche Wet-Lease in den USA betreiben. Die EU-Kommission bekam daraufhin ein Mandat der EU-Mitgliedsstaaten, um mit der US-Regierung über ein Zusatzabkommen zu verhandeln, welches wieder gleiche Rechte und Pflichten zwischen den Partnern herstellen soll. Um dieses Zusatzabkommen in Kraft treten lassen zu können, ist wiederum die Änderung der Verordnung notwendig geworden. „Die EU-Kommission hat eine mehr als unglückliche Formulierung vorgeschlagen, die dazu geführt hätte, dass auch andere Drittstaaten in Zukunft solche Liberalisierungen verlangen könnten. Dies wäre vor allem in Hinblick auf die Golfstaaten und Ostasien ein Problem geworden, da dort keine vergleichbaren sozialen Standards gelten“, so Gabriele Preuß, Mitglied im Verkehrsausschuss. Die nun im Ausschuss abgestimmte Lösung beschränkt die Ausnahmen auf das Abkommen mit den USA und macht damit den Weg frei für eine Lösung des schwelenden Disputs. Gleichzeitig bleibt aber die Tür für eine darüber hinausgehenden Liberalisierung des Wet-Lease geschlossen und das hohe Schutzniveau für die europäischen Arbeitnehmer in der Luftfahrt gesichert. Damit die Änderung in Kraft treten kann, fehlt noch die Positionierung der EU-Mitgliedsstaaten. Weitere Informationen: Büro Preuss +32 228 37845, Büro Detjen +32 228 37563 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)