27.04.2021

„Jeder Fortschritt muss gegen CDU und CSU erkämpft werden“

Europaparlament stimmt für verbindliches EU-Transparenzregister

Das Europäische Parlament stimmt heute über ein gemeinsames verbindliches Transparenzregister der EU-Institutionen ab. Die Abstimmungsergebnisse sollen um 19 Uhr bekanntgegeben werden. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Ko-Verhandlerin des Parlaments für das Transparenzregister:

"Vertrauen in Politik entsteht nur durch Offenheit, Transparenz und Integrität. Durch die Selbstbereicherung mancher Abgeordneter in der Pandemie ist die Notwendigkeit von strafferen Lobbyismus- und Transparenzregeln überdeutlich geworden. Die drei großen EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat haben sich bereits Ende des vergangenen Jahres auf neue, gemeinsame Transparenzregeln verständigt. Ich freue mich, dass das Europaparlament unseren Verhandlungsdurchbruch jetzt bestätigt. Gemeinsame Transparenzregeln für Exekutive und Legislative suchen national noch Ihresgleichen, in Deutschland muss jeder Fortschritt gegen den Widerstand von CDU und CSU erkämpft werden.

Es freut mich umso mehr, dass sich nun alle drei großen EU-Institutionen zu einem gemeinsamen Transparenzregister bekennen. So müssen Lobbyist*innen erstmalig auch vor Zusammenkünften mit hochrangigen Vertreter*innen des Rates der EU-Mitgliedstaaten registriert sein. Wichtige Neuerungen sind auch ein breiterer Umfang von erfassten Lobbying-Aktivitäten, ein stärkerer Verhaltenskodex und ein gemeinsames Sekretariat, um eine effektive Umsetzung des Registers zu garantieren. Es kommt jetzt darauf an, dass jede Institution den gemeinsamen Rahmen umsetzt. So werden auf Seiten des Parlaments künftig auch hochrangige Verwaltungsbeamte von den Lobbyregeln erfasst. Mit dem Rat an Bord haben wir den gemeinsamen Nährboden geschaffen, auf dem sich die Transparenzkultur der EU weiterentwickeln kann."

Das Transparenzregister wird künftig für alle drei großen EU-Institutionen gelten, erstmals auch für den Rat. Andere Organe und Einrichtungen der Europäischen Union können es auf freiwilliger Basis ebenfalls nutzen und so das Potenzial für mehr Transparenz auf EU-Ebene erhöhen. Das Parlament hatte im Dezember eine politische Einigung mit dem Rat und der EU-Kommission erzielt. Die Einführung dieser neuen Maßnahmen bedeutet eine wesentliche Änderung der bestehenden Struktur: So müssen sich Interessenvertreter künftig gegenüber allen teilnehmenden Institutionen in einem gemeinsamen Register eintragen lassen. Gleichzeitig kann jede Institution zusätzlich ergänzende, weitergehende Transparenzmaßnahmen einführen. Zu weiteren Inhalten der Vereinbarung hier die Mitteilung des Parlamentes: https://kurzelinks.de/q55p