24.10.2018

Illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen

Wenn archäologische Stätten außerhalb der EU geplündert werden, gelangt wertvolles Kulturerbe nicht selten durch illegalen Handel auch auf den europäischen Markt. Durch einheitliche Zollbestimmungen will die Europäische Union Kulturgüter künftig besser schützen und Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung bekämpfen. Am Mittwoch, 24. Oktober 2018, debattiert das EU-Parlament in Straßburg über das Thema. Am Tag darauf stimmen die Abgeordneten darüber ab, die Verhandlungen über diese Gesetzgebung mit Kommission und Rat zu beginnen. „Wir dürfen nicht länger zulassen, dass durch fehlende Zollbestimmungen schützenswerte Kulturgüter unrechtmäßig auf den europäischen Binnenmarkt gelangen“, erklärt der SPD-Europaabgeordnete Arndt Kohn, Mitglied des Binnenmarktausschusses. „Dadurch gehen nicht nur jahrhundertealte Zeugnisse menschlicher Zivilisation womöglich für immer verloren, sondern es ist auch ein Sicherheitsrisiko für unsere Gesellschaft, wenn die kriminellen Erträge aus diesem Geschäft zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder möglicherweise sogar zur Terrorismusfinanzierung beitragen.“ Nach Drogen und Waffen gilt der illegale Handel mit Kunst und Kulturgütern als eines der lukrativsten Geschäfte auf dem Schwarzmarkt. Weltweit haben Zerstörungen, Raubgrabungen, Diebstahl, Plünderung und der illegale Export von geschütztem Kulturerbe zugenommen, wie die Weltzollorganisation festgestellt hat. So wurden im November 2017 im Rahmen einer zehntägigen Operation von Interpol und der Weltzollorganisation 41.000 illegal gehandelte Kunstobjekte beschlagnahmt, unter anderem in der EU. Die Einfuhr von Kulturgütern ist bisher nicht einheitlich europäisch geregelt. In einigen EU-Ländern gibt es gar keine Vorgaben - die Zollstellen dort sind also besonders anfällig für illegalen Handel und organisierte Kriminalität. „Es kann nicht sein, dass durch unterschiedliche Gesetzgebung in den verschiedenen EU-Ländern wertvolle Kunstobjekte auf europäischen Boden gelangen und dann durch die Warenfreiheit ohne Kontrollen durch den Binnenmarkt transportiert werden können. Wir müssen diesen kriminellen Machenschaften einen Riegel vorschieben und dafür sorgen, dass Kunstobjekte ab einer bestimmten Alters- und Wertgrenze an den Zollstellen der EU strenger kontrolliert werden“, so Arndt Kohn. „Der Gesetzesentwurf ist ein deutlicher Fortschritt und setzt im Europäischen Jahr für Kulturerbe 2018 ein starkes Zeichen für den Schutz von Kulturerbe weltweit.“ Das EU-Parlament stimmt in der zweiten Plenarsitzung im Oktober 2018 über das Trilogmandat ab, um dann Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat über eine einheitliche europäische Regelung zur Einfuhr von Kulturgütern zu beginnen. Weitere Informationen: Büro Geier +32 228 37874 und Hannah Cornelsen (Referentin für Presse -und Öffentlichkeitsarbeit) +33 388174770