14.11.2018

Günstiger telefonieren und mit Glasfaser surfen

„Es ist höchste Zeit, die teilweise unverschämten Preise für Auslandstelefonate in die EU zu deckeln“ erklärt Constanze Krehl, telekommunikationspolitische Sprecherin der Europa-SPD. Dass Telefonate ins EU-Ausland ab Mai 2019 nur noch höchsten 19 Cent pro Minute kosten dürfen, ist Teil der am Mittwoch, 14. November 2018, vom Europaparlament verabschiedeten Gesetze zu Telekommunikation. Ziel der Gesetzesreform war vor allem die Beschleunigung des Breitbandausbaus in den EU-Mitgliedstaaten. „Leistungsfähige Glasfasernetze müssen auch in ländlichen Gegenden Standard werden. Leider steht insbesondere Deutschland in diesem Bereich bisher schlecht da“, so Constanze Krehl, Mitglied im Industrie-Ausschuss des Europäischen Parlaments. Mit den neuen Regeln sollen unter anderem gemeinsame Investitionen mehrerer Anbieter erleichtert werden - die sich so beim Netzausbau insbesondere in dünn besiedelten Regionen Kosten und Verantwortung teilen können. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher maximal von der Reform profitieren, hat die sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament nicht nur Schutzmechanismen gegen Monopole im Telekommunikationsbereich durchgesetzt, sondern auch das Thema Auslandstelefonate in die Diskussion eingebracht. Die Deckelung auf 19 Cent pro Minute konnte schließlich gegen den Widerstand vieler EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. „Die heutige Situation ist absurd: Während man dank verschiedener Apps völlig kostenlos in alle Welt telefonieren kann bekommt man für einen klassischen Auslandsanruf vom Handy mitunter eine gesalzene Rechnung“, betont Constanze Krehl. Arndt Kohn, Mitglied des Verbraucherschutzausschusses, begrüßt die neuen Regeln zur Notrufnummer 112: „Es ist ein Riesenfortschritt, dass jetzt Standortinformationen über den Nutzer oder die Nutzerin der Notrufnummer durch den Anbieter an Notdienste weitergegeben werden können, natürlich im Einklang mit Datenschutzvorschriften. Außerdem soll eine Datenbank von Notdiensten, zum Beispiel in Grenzregionen, dazu dienen, dass der nächstgelegene verfügbare Krankenwagen zum Unfallort fahren kann - unabhängig ob der Einsatz grenzüberschreitend ist oder nicht. So können Notdienste so schnell wie möglich zur Hilfe kommen und Leben retten.“ Die EU-Mitgliedstaaten müssen der Richtlinie und der Verordnung noch formal zustimmen, bevor sie in Kraft treten. Weitere Informationen: Büro Krehl +32 228 47134, Büro Kohn +33 388 75869 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)