13.07.2022

„Größte innere Bedrohung der EU“

Kommission analysiert Rechtsstaat in allen Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission hat heute den dritten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU angenommen. Die Analyse zeigt in 27 Länderkapiteln positive und negative Entwicklungen in den Mitgliedstaaten auf - in vier für die Rechtsstaatlichkeit zentralen Bereichen: Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und weitere Fragen der Gewaltenteilung. In allen Bereichen stellt der Bericht - unter den Mitgliedstaaten verschieden gravierende - Probleme fest. 


Katarina Barley, Vizepräsidentin des EU-Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:

"Der Abbau von Rechtsstaat und Demokratie ist die größte innere Bedrohung der Europäischen Union. Europas Anziehungskraft ist das Versprechen von Rechtsstaat und Demokratie. Die Ukraine und andere Beitrittswillige streben wegen dieser Grundwerte in unsere Gemeinschaft. 

Mit ihren Rechtsstaatberichten legt die EU-Kommission bei vielen Mitgliedstaaten den Finger in die Wunde. Gerade in den Bereichen Unabhängigkeit der Justiz, Freiheit der Medien sowie der Korruptionsbekämpfung gibt es viel zu tun. 

Auch wenn die Kommission alle Mitgliedstaaten untersucht, heißt das nicht, dass die Probleme überall gleich gravierend sind. Eine bloße Nebeneinanderstellung von Problemen ohne klare Wertung ist nicht genug. Insbesondere bei der PiS-Regierung in Polen und Viktor Orbán in Ungarn lässt die EU-Kommission eine deutliche Sprache vermissen.

Immerhin sind endlich die vom Europäischen Parlament geforderten Handlungsempfehlungen an die Mitgliedstaaten Teil der Rechtsstaatsberichte. Die Kommission muss nun nachverfolgen, ob die Regierungen ihre Empfehlungen auch umsetzt und sie andernfalls durch finanziellen Druck oder Vertragsverletzungsverfahren durchsetzen."


Erstmals enthält der Bericht Empfehlungen an jeden EU-Mitgliedstaat, um die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern. Derartige Empfehlungen hatte das Europäische Parlament seit jeher eingefordert. Damit ergänzt der Bericht die weiteren Instrumente der Kommission und der EU, die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten zu sichern. Er bildet insofern eine Vorstufe zu Instrumenten wie dem Vertragsverletzungsverfahren, der Konditionalitätsverordnung und dem Artikel-7-Verfahren.