13.06.2022

"Greenwashing stoppen"

Abgeordnete beraten Vorschlag der EU-Kommission für nachhaltige Finanzanlagen

Am Dienstag, 14. Juni, werden Europaabgeordnete aus den Ausschüssen für Wirtschaft und Währung sowie Umwelt final über die sogenannte Taxonomie beraten: Die Europäische Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament damit, Investitionen in Atomstrom und Gas in der EU künftig als nachhaltig einzustufen.

Joachim Schuster, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Europa-SPD:

"Es wäre wünschenswert, klare Kriterien zu haben, nach denen Anleger*innen beurteilen können, welche Investitionen nachhaltig sind und welche nicht. Doch nur wissenschaftlich fundierte Einstufungen können Orientierung an den Kapitalmärkten bieten. Atomstrom ist nicht nachhaltig, weil die Endlagerung des Atomabfalls ungelöst ist. Zudem ist es eine Hochrisikotechnologie. Atom-Unfälle haben verheerende Folgen für Mensch und Umwelt, wie Tschernobyl und Fukushima zeigen. Vor dem Hintergrund des europäischen Klima- und Umweltschutzpakets Green Deal, käme ein Aufwerten der Kernkraft einem waschechten Greenwashing gleich.

Auch Gas ist nicht klimaneutral. Die Alternative, Wasserstoff aus erneuerbaren Technologien, steht derzeit nur in unzueichenden Mengen zur Verfügung. Förderung von Gasnutzung als Übergangstechnologie sollte ausschließlich unter der folgenden Bedingung anerkannt werden: die Energieversorger können nachweisen, dass sie Gas so schnell wie möglich durch grünen Wasserstoff ersetzen. Die Formulierungen im delegierten Rechtsakt seitens der Kommission sind hier nicht hinreichend. Klar ist, dass in Deutschland ab 2045 - in der EU insgesamt ab 2050 - alle Gaskraftwerke vom Netz müssen, wenn wir es mit der Klimaneutralität ernst meinen. 

Da die Kommission unsere bereits im Vorfeld geäußerten Bedenken und Verbesserungsvorschläge ignoriert hat, wird die S&D-Fraktion den delegierten Rechtsakt ablehnen."

Nach dem Vorschlag für den delegierten Rechtsakt hatte das Europäische Parlament vier Monate Zeit, um entweder Widerspruch einzulegen oder den Gesetzgebungsprozess weiterlaufen zu lassen. Im Juli wird nun voraussichtich das Plenum des EU-Parlaments entscheiden. Eine Mehrheit für den Widerspruch würde den Rechtsakt in dieser Form verhindern, der andernfalls im Januar 2023 in Kraft tritt.