06.09.2012Generalanwalt fährt auf europäischer Schiene EuGH-Generalanwalt legt Schlussantrag zum Eisenbahnsektor vor Nach fast zwei Jahren ist es nun soweit: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat seinen Schlussantrag zu den Vertragsverletzungsklagen gegen mehrere Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – in Bezug auf den Eisenbahnverkehr am Donnerstag in Luxemburg vorgelegt. Der SPD-Europaabgeordnete und Verkehrsexperte Ismail Ertug zeigte sich mit der Empfehlung zufrieden: "Nur durch eine transparente Unternehmensführung und die Entscheidungsfreiheit des Netzbetreibers kann der freie Wettbewerb auf Europas Schiene garantiert werden. Dieser Grundsatz wurde nun deutlich untermauert." Ismail Ertug ist zuversichtlich, dass die Richter des EuGH dieser Empfehlung folgen werden, denn sie sind es, die letztendlich noch darüber entscheiden werden. Bereits im November 2010 hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten eröffnet. Die Gesetze zur europäischen Eisenbahnpolitik seien aus Sicht der EU-Kommission von den meisten Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, mangelhaft umgesetzt worden. Problematisch blieb vor allem der große Einfluss vieler staatlicher Verkehrsbetriebe auf das Schienennetz. "Um den freien Wettbewerb auf Europas Schiene zu gewährleisten, dürfen die Schienenverkehrsbetriebe keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Netzbetreiber ausüben. Das wiederum bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Holding-Strukturen nicht zugelassen sind", beurteilte Ismail Ertug den Schlussantrag. Einer völligen Trennung von Netz und Betrieb steht der Sozialdemokrat weiterhin kritisch gegenüber: "Wie die Empfehlung des Generalanwalts zeigt, geben die Bestimmungen von 2001 keine klare Trennungsvorgabe vor. Daher warne ich die EU-Kommission ausdrücklich davor, in der geplanten Gesetzesneuerung eine strikte Trennung vorzuschreiben!", gab Ismail Ertug abschließend zu bedenken.