15.02.2022

"Freiwilligkeit reicht nicht aus"

Abstimmung über Tierschutz in der Landwirtschaft

Im Rahmen der sogenannten Farm-to-Fork-Strategie sollen die EU-Rechtsvorschriften über das Wohlergehen von Nutztieren erneuert werden. Der aktuelle Rechtsrahmen besteht aus fünf EU-Richtlinien und zwei Verordnungen, die den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben, beim Transport und zum Zeitpunkt der Tötung regeln. Die EU-Kommission plant, Ende 2023 eine überarbeitete Gesetzgebung vorzulegen. Am heutigen Dienstag stimmt das Plenum des Parlaments über einen Bericht des Agrarausschusses ab.

Maria Noichl, agrarpolitische Sprecherin der S&D:


„Für den Bericht haben wir die Umsetzung der Bestimmungen des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Betrieben in der EU, und zwar sowohl für die Tierarten, für die es spezielle Rechtsvorschriften gibt, als auch für andere Nutztierarten, geprüft.

Leider ist das Ergebnis in jeglicher Hinsicht enttäuschend: Der vorliegende Bericht unterstreicht einerseits vor allem die vorrangingen wirtschaftlichen Interessen des Agrarsektors und lässt andererseits häufig das Leid der Tiere außer Acht. Besonders der Umfang der Fleischproduktion ist ein Problem:  Die schiere Masse an Nutztieren führt dazu, dass diese dicht gedrängt auf kleinem Raum untergebracht sind.

Des Weiteren beharrte eine Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss auf der lediglich freiwilligen Tierschutzkennzeichnung bei tierischen Produkten. Auch die völlig inakzeptable Unterstützung der Stopfleber-Produktion ‚foie-gras‘ erhält immer wieder Zuspruch aus dem Agrarausschuss. 
Bereits im Jahr 2016 ging aus einer Eurobarometer-Umfrage zum Thema Tierwohl hervor, wie wichtig das Wohlergehen der Tiere für Verbraucher*innen ist. 94 Prozent der Unionsbürger*innen vertreten die Ansicht, dass das Wohlergehen von Nutztieren wichtig ist und über die Hälfte der Befragten gab an, bereit zu sein, für tierwohlgerechte Erzeugnisse etwa 5 Prozent Aufpreis zu zahlen. 
Ich setze bei den Abstimmungen über Änderungen am Bericht auf die Vernunft, aber auch das Gewissen meiner Kolleg*innen im Plenum - denn Tierschutz ist nicht verhandelbar und darf nicht auf reiner Freiwilligkeit beruhen.“
 

Das Ergebnis der Abstimmung wird am Mittwochmorgen bekannt gegeben.