22.11.2023

„Fortschrittlichster Handelsvertrag Europas“

Parlament stimmt für EU-Neuseeland-Abkommen

Die überwältigende Mehrheit der Europa-Abgeordneten hat soeben in Straßburg für ein EU-Neuseeland-Abkommen gestimmt: 524 Ja-Stimmen, 85 Gegenstimmen, 21 Enthaltungen. Der Vertrag soll Handel und Investitionen erleichtern sowie engere Wirtschaftsbeziehungen fördern, um Unternehmen und Verbraucher*innen auf beiden Seiten wirtschaftliche Möglichkeiten zu eröffnen. Wegen eines Nachhaltigkeitskapitels können bei schwerwiegenden Verstößen gegen Arbeits- und Umweltverpflichtungen als letztes Mittel auch Sanktionen verhängt werden.

Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Neuseelands. Der bilaterale Handel zwischen den beiden Partnern hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und 2022 laut EU-Kommission ein Volumen von nahezu 9,1 Milliarden Euro erreicht. 


Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:
„Heute ist ein guter Tag für die Handelspolitik und unsere geopolitischen Beziehungen. Wir geben unsere Zustimmung zu dem fortschrittlichsten Handelsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat. Die Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und weitere globale Krisen führen uns auch vor Augen, wie angreifbar Lieferketten sind und wie wichtig es ist, sie zu diversifizieren.

Deshalb haben wir uns ambitioniert für den Abschluss von Verträgen mit nachhaltigen und zuverlässigen Partnern eingesetzt. Im Juni 2022 hatte die EU-Kommission nach jahrelangem Druck der Sozialdemokrat*innen endlich einen ehrgeizigeren Ansatz für Nachhaltigkeit in Handelsabkommen vorgestellt. Das Abkommen mit Neuseeland trägt diesem neuen Ansatz in vollem Umfang Rechnung. So unterstützt der Vertrag die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte sowie multilateraler Klima- und Umwelt-Verträge wie das Pariser Klimaabkommen.

Die Zivilgesellschaft spielt ebenso wie die Gewerkschaften in der EU und in Neuseeland eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Arbeits- und Umweltstandards einzuhalten. Wir haben auch vereinbart, dass Sanktionen als letztes Mittel bei schwerwiegenden Verstößen gegen Arbeits- und Umweltverpflichtungen verhängt werden können.

Doch die EU sollte sich jetzt nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen. Zwischen dem Abschluss eines Abkommens und seiner Verabschiedung im Europäischen Parlament vergeht immer noch zu viel Zeit. Außerdem müssen wir im Sinne der europäischen Bürger*innen und denen unserer Partner ein ähnliches Abkommen mit Australien abschließen und eine Lösung für Mexiko und die Mercosur-Staaten finden. Nachhaltige Partnerschaften mit verlässlichen Partnern sind der richtige Weg."

Da das Europäische Parlament nun seine Zustimmung erteilt hat, kann das Abkommen in Kraft treten, sobald es von Neuseeland ratifiziert wurde und beide Seiten einander über den Abschluss ihrer internen Verfahren unterrichtet haben. Es wird am ersten Tag des zweiten Monats Gültigkeit haben, nachdem beide Seiten bestätigt haben, dass sie die rechtlichen Anforderungen und Verfahren abgeschlossen haben - oder zu einem anderen von beiden Parteien vereinbarten Zeitpunkt.