16.01.2018

Fischfang in Europa muss auf den Prüfstand

Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 16. Januar 2018, festgelegt, mit welchen Fangmethoden, in welchen Gebieten und Zeiträumen künftig in der Europäischen Union gefischt werden soll. Zur Abstimmung standen ebenfalls Regelungen zur Beschränkungen und zum Verbot bestimmter Fanggeräte. „Der Fischfang mittels elektrischer Impulse ist besonders umstritten. Seit mehr als elf Jahren gibt es Ausnahmen vom Verbot der Elektrofischerei. Jetzt hat das Parlament dafür gestimmt, dass auch diese Ausnahmegenehmigungen zu Forschungszwecken beschränkt auf die südliche Nordsee entfallen“, erläutert Ulrike Rodust, SPD-Europaabgeordnete aus dem Fischerei-Ausschuss des Europäischen Parlaments. Hauptsächlich niederländische Fischer nutzen derzeit sogenannte Pulskurren, bei denen Plattfische mittels elektrischer Impulse in das Netz getrieben werden. Ulrike Rodust: „Die Fischerei mit elektrischen Pulskurren hat gegenüber der klassischen Baumkurrenfischerei mit Scheuchketten Vorteile, besonders was die negativen Auswirkungen auf den Meeresboden angeht. Doch auch die Pulsfischerei ist nicht unproblematisch.“ Bei der Diskussion über den weiteren Einsatz von elektrischen Pulskurren ging es nicht nur um die ökologischen Folgen, sondern wohl mindestens in ebensolchem Maße um die sozio-ökonomischen Folgen, so Ulrike Rodust: „Es scheint durchaus nachvollziehbare Konflikte zwischen den Fischern zu geben, die bereits Pulsfischerei betreiben und denen, die darauf verzichten und in der wirtschaftlichen Konkurrenz schlechter da stehen, da sie höhere Treibstoffkosten und geringere Fänge haben. Bei der Bewertung der Pulsfischerei ist wichtig, die ökologischen und die sozio-ökonomischen Risiken zu berücksichtigen. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass es weiter erlaubt bliebe, mögliche ökologische Vorteile zu erforschen! So hat beispielsweise das Thünen-Institut für Ostseefischerei den möglichen Nutzen einer Puls-Baumkurre in der Krabbenfischerei untersucht und dabei festgestellt, dass sowohl Beifangmengen als auch Meeresbodenbeeinflussung reduziert werden konnten.“ Dass die Zuspitzung der Diskussion auf die Pulsfischerei weitaus wichtigere Punkte der umfangreichen Verordnung überschattet hat, bedauert Ulrike RODUST: „Ich habe gegen den Bericht gestimmt, da er keine klaren Ziele enthält, die durch technische Maßnahmen zu erreichen sind. So gibt es beispielsweise keine festen Vorgaben mehr für die Reduzierung der Beifänge von Jungfischen, die zum Bestandschutz dringend nötig wären." Weitere Informationen: Büro Rodust +32 228 45502 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)