09.10.2017

Fangverbot für die Ostsee wird den Aal nicht retten

Bei ihrem Treffen am Montag und Dienstag in Luxemburg wollen die Landwirtschafts- und Fischereiminister nicht nur entscheiden, wieviel Hering, Dorsch, Scholle, Lachs und Sprotte im kommenden Jahr in der Ostsee gefischt werden dürfen. Die EU-Kommission hatte im Sommer zudem vorgeschlagen, auch den Aal in die Quotenverordnung für die Ostsee aufzunehmen und ab 2018 die Aalfischerei in der gesamten Ostsee zu verbieten. „Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und seine Kollegen müssen prüfen, ob sie an der richtigen Stelle genug tun, um den Aal zu retten“, so die SPD-Europaabgeordnete Ulrike Rodust. „Sich auf ein Fangverbot zu beschränken greift zu kurz und bestraft diejenigen Fischer und Angler, die sich in großer Zahl auch ehrenamtlich am Aalbesatz, also am hilfreichen Aussetzen von jungen Aalen, beteiligen.“ „Warum die EU-Regierungen laut den Kommissionsplänen jetzt vom bisherigen Ansatz der Management-Pläne abweichen sollen, erschließt sich nicht“, sagt Ulrike Rodust. „Eine abschließende Beurteilung dieser Pläne wäre erst möglich, wenn die entsprechenden Daten vorliegen. Sprich, wenn der übliche Zyklus zwischen Besatz und Rückkehr der Aale in die Sargassosee im Atlantik abgeschlossen und ausgewertet worden ist. Das ist noch nicht der Fall.“ „Der Aal kann über ein Ostseefangverbot als Einzelmaßnahme nicht gerettet werden“, so Ulrike Rodust. „Schließlich ist der Fisch bei seiner Wanderung beispielsweise durch Stauwehre und Kraftwerke erheblich bedroht. Was die Durchlässigkeit der Binnengewässer angeht, hinken die Nationalstaaten leider immer noch hinterher – und haben die Wasserrahmenrichtlinie und die Aalverordnung, die hier helfen würden, bisher nicht konsequent umgesetzt. Dringend in Angriff nehmen müssten die Mitgliedstaaten außerdem den immer noch ausstehenden Europäischen Kormoranmanagement-Plan. Seit Jahren weisen Angler und Fischer auf die Dringlichkeit einer europäischen Lösung bei diesem Thema hin. Seit 2009 habe ich dieses Anliegen wieder und wieder an die zuständigen Minister herangetragen. Einen solchen Managementplan müssten die Mitgliedstaaten anstoßen. Doch– das ist mein Eindruck – sie wollen sich hier die Finger nicht schmutzig machen.“ Auch an anderer Stelle erwartet Ulrike Rodust klare Entscheidungen der Fischereiminister: „Für die beiden wichtigsten Bestände der deutschen Ostseefischerei hat die EU-Kommission Fangmengen vorgeschlagen, die unter den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung liegen“, erklärt Ulrike Rodust. Für den westlichen Hering würde das eine Kürzung von 54 Prozent bedeuten, für den westlichen Dorsch, sollen nach dem Willen der EU-Kommission die aktuellen Fangbeschränkungen fortbestehen. „Im laufenden Jahr haben wir sowohl der Berufs- als auch der Freizeitfischerei in der westlichen Ostsee sehr viel zugemutet. Das drastische Senken der Dorschquote um 56 Prozent und die erstmalige Einbeziehung der Angler, waren zur Wiederauffüllung des Bestandes leider notwendig“, so Ulrike Rodust. „Wenn es die Wissenschaft jetzt jedoch aufgrund eines stärkeren Nachwuchsjahrgangs für verantwortbar hält, müssen die Minister auch die Fangbeschränkungen wieder entsprechend lockern. Berufsfischer und Angler sollten von der tendenziell positiven Entwicklung des Bestandes profitieren.“ Weitere Informationen: Büro Rodust +32 228 45502 Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)